Aufträge des Bundes ab 10.000 Euro nur an Unternehmen, die nach Tarif zahlen
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Arbeitsminister Hubertus Heil.
© Quelle: IMAGO/Political-Moments
Berlin. Künftig sollen Aufträge des Bundes ab 10.000 Euro nur an Unternehmen vergeben werden, die nach Tarif bezahlen. Das geht aus einem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie bei der Vergabe öffentlicher Bundesaufträge hervor. Das Papier aus dem Bundesarbeitsministerium liegt dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vor. Darin heißt es, das Gesetz gelte ab einem geschätzten Auftragswert oder Vertragswert von 10.000 Euro für Vergabeverfahren. Der Ort der Leistung müsse sich in Deutschland befinden, heißt es in dem Entwurf.
Stichprobenartige Kontrollen geplant
Laut Entwurf will das Bundesarbeitsministerium auf Antrag der Gewerkschaften oder Arbeitgebervereinigungen Rechtsverordnungen aufsetzen, die die „verbindlichen Arbeitsbedingungen“ regeln. In dem Papier werden Entlohnung, bezahlter Mindestjahresurlaub sowie Höchstarbeitszeiten, Mindestruhezeiten und Ruhepausenzeiten genannt.
Weiter heißt es, der Bundesauftraggeber gebe einem Auftragnehmer „verbindlich“ vor, dass er für die Dauer der Leistungserbringung mindestens die Arbeitsbedingungen gewähren müsse, die die jeweilige Rechtsverordnung festsetze. Die Regelungen sollen ebenfalls für Nachunternehmer und beauftragte Verleiher von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gelten.
Heil will Gesetz bis Sommer vorlegen
In Planung ist zudem, dass die Gesetzesvorgaben während der Auftragserfüllung geprüft werden. Dem Entwurf zufolge sollen die Vergabestellen der Bundesauftraggeber „stichprobenartig“ kontrollieren, ob ein Auftragnehmer sein Tariftreueversprechen erfüllt. Zudem sollen die Unternehmen nachweisen, dass sie die Tarifbedingungen einhalten. Der Bundesauftraggeber verpflichte den Auftragnehmer, dass dieser sein Tariftreueversprechen einhalten, heißt es. Eine Dokumentation sei „mittels geeigneter Unterlagen“ nötig.
Die Ampelparteien haben im Koalitionsvertrag vereinbart, die Tarifbindung zu stärken. Zum Beispiel soll die öffentliche Auftragsvergabe des Bundes an die Einhaltung eines repräsentativen Tarifvertrages der jeweiligen Branche gebunden werden. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) kündigte jüngst an, das Gesetz bis zum Sommer vorlegen zu wollen. Heil zufolge soll das Gesetz bereits zum 1. Januar 2024 in Kraft treten.
Der gewerkschaftspolitische Sprecher der Linken-Fraktion, Pascal Meiser, hält das Gesetz für „längst überfällig“. Öffentliche Gelder dürften nicht länger an Unternehmen fließen, die sich mit Lohndumping schmutzige Wettbewerbsvorteile verschafften, sagte der Bundestagsabgeordnete dem RND. „Wenn die Bundesregierung es ernst meint mit der Stärkung der Tarifbindung, dann dürfen in das neue Gesetz jetzt keine zusätzlichen Hürden beispielsweise über ein zusätzliches Antragsverfahren eingebaut werden“, betonte der Linken-Politiker. „Die am Ort der Leistungserbringung jeweils geltenden ortsüblichen Tarifverträge müssen unmittelbar für alle Auftragnehmer gelten.“