Heizungsstreit: Klimaforscher Mojib Latif kritisiert Verschiebung der Bundestagsberatung
:format(webp)/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/7JJX3UVDYBEPTKRORF5N72RZNE.jpeg)
Mojib Latif, Klimaforscher und Meteorologe.
© Quelle: Ulrich Perrey/dpa
Berlin. Der Klimaforscher Mojib Latif hat die Verschiebung der Beratung des Gebäudeenergiegesetzes im Bundestag kritisiert. „Wir können nicht mehr so tun, als ob wir alle Zeit der Welt hätten“, sagte er dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). „Denn wir haben schon sehr viel Zeit verloren. In der Kanzlerschaft von Angela Merkel ist praktisch nichts passiert. Dabei hat Deutschland das Pariser Klimaschutzabkommen unterzeichnet. Das verpflichtet uns, dieses Abkommen auch einzuhalten.“ Ziel des Pariser Klimaschutzabkommens ist es, die durchschnittliche Erdtemperatur auf 1,5 Grad vor dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Viele Klimaforscher sagen, wir näherten uns längst dieser Grenze.
Latif, der als Seniorprofessor am Institut für Meereskunde der Universität Kiel arbeitet, sagte dem RND zur Verschiebung der Bundestagsentscheidung weiter: „Die FDP spielt Opposition in der Ampelkoalition, und die Opposition hat sich durchgesetzt.“
Ramelow warnt Ampelkoalition vor Eilentscheidung
Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) hat die Ampelkoalition unterdessen davor gewarnt, das Gesetz kurz vor Beginn der parlamentarischen Sommerpause am 7. Juli zu verabschieden und den Bundesrat so zu einer Eilentscheidung zu zwingen. „Es werden immer mehr Gesetze in immer kürzerer Zeit an den Bundesrat weitergeleitet, und das geht nicht“, sagte er dem RND. „Es kann deshalb auch nicht sein, dass wir das Gebäudeenergiegesetz am 7. Juli erst kurzfristig bekommen.“
Ramelow fügte hinzu: „Man sollte die Uneinigkeit der Ampel nicht auf dem Rücken des Bundesrates austragen. Gesetze müssen in den dafür vorgesehenen Fristen verabschiedet werden, sodass alle ihre Arbeit machen können.“ Der Bundesrat tagt ebenso wie der Bundestag am 7. Juli das vorerst letzte Mal und danach erst wieder am 29. September. Die Länderkammer müsste einer Fristverkürzung im Zweifelsfall zustimmen.