Gegen Corona-Quarantäne verstoßen? Lauterbach wehrt sich gegen Vorwürfe
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Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach.
© Quelle: IMAGO/Jürgen Heinrich
Der frühere Berliner Abgeordnete Marcel Luthe hat übereinstimmenden Medienberichten Anzeige gegen Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach erstattet. Er wirft ihm vor, gegen die Corona-Isolationspflicht verstoßen zu haben, wie unter anderem die „Berliner Zeitung“ (BZ) und „ntv“ berichten.
Lauterbach hatte sich Anfang August mit dem Coronavirus infiziert. Nach sechs Tagen war er laut Berichten wieder in einer Kabinettssitzung. Einen Tag vorher hatte er noch getwittert, dass es aufwärts gehe – „Hoffe, die Genesung ist bald komplett“. Der ARD sagte er am 9. August zudem zu der Frage, ob er wieder negativ sei: „Ganz fit bin ich noch nicht. Ich bin zwar wieder negativ, auch der PCR-Test liegt weit über 30, so dass ich also nicht mehr als ansteckend gelte.“
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„Gleichbehandlung von Bürgern und dem Gesundheitsminister“
Das macht ihm Luthe nun zum Vorwurf, sagt gegenüber der BZ, es gehe hierbei um eine „Gleichbehandlung von Bürgern und dem Gesundheitsminister“. Denn: Laut Robert Koch-Institut ist ein Beenden der Isolation in dem Fall zwar zulässig, heißt es dort doch: „Zur Wiederaufnahme der Tätigkeit sind ein negatives PCR-Resultat oder ein positives Testresultat mit einem Ct-Wert >30 zulässig.“ In der aktuellen Berliner Corona-Verordnung heißt es allerdings: „Wenn Sie die Isolation bereits vor Ablauf von 10 Tagen beenden möchten, müssen Sie für mindestens 48 Stunden ohne Krankheitszeichen geblieben sein.“ Luthe deutet aus den Äußerungen Lauterbachs, dass er das noch nicht gewesen sei.
Luthe geht es nach Angaben der BZ gegenüber mit seiner Anzeige „vor allem um Gerechtigkeit. Wir vertreten mit unserem gewerkschaftlichen Rechtsschutz Dutzende, denen gleichartige Verstöße vorgeworfen werden.“ Der frühere Berliner Abgeordnete ist Vorsitzender der Good Governance Gewerkschaft.
Lauterbach wehrt sich gegen die Vorwürfe
Lauterbach verteidigt sich gegen den Vorwurf, seine Corona-Isolation zu früh beendet zu haben. Mehrere Politiker hatten diesen Vorwurf erhoben, nachdem der Sozialdemokrat nach seiner Erkrankung gesagt hatte, er sei noch nicht ganz fit, und am Tag darauf im Kabinett war. Hintergrund sind die Berliner Corona-Regeln, die 48 Stunden Symptomfreiheit vorschreiben, bevor man die Isolation beenden darf.
Er habe aber keine Symptome mehr gehabt, keine Hals- oder Kopfschmerzen, sondern sei einfach noch nicht fit gewesen, sagte Lauterbach dem „Spiegel“. Er sei 48 Stunden, bevor er die Isolation beendet habe, negativ getestet gewesen - und zwar gleich dreimal.
„Es wird vollkommen zu Recht gefragt, ob ich gegen Isolationsregeln verstoßen habe. Denn wer das tut, gefährdet seine Mitmenschen“, erklärte er. „An der Isolationsregel müssen wir festhalten“, sagte Lauterbach. Sonst gingen Menschen mit Symptomen ins Büro, und Arbeitgeber könnten entsprechend Druck auf ihre Angestellten ausüben. „Das können wir nicht wollen.“
RND/hsc/dpa
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