E-Paper
Argumentation „unzutreffend“

„Cum-Ex“-Skandal: Staatsanwaltschaft lehnt Ermittlungen gegen Scholz und Tschentscher ab

Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD, l.) und Bundeskanzler Olaf Scholz.

Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD, l.) und Bundeskanzler Olaf Scholz.

Hamburg. Der Hamburger Strafrechtler Gerhard Strate ist mit seiner Anzeige gegen den Bundeskanzler und früheren Hamburger Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) im Zusammenhang mit der in den „Cum-Ex“-Skandal verstrickten Warburg Bank gescheitert. Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens abgelehnt, wie aus einem Schreiben der Anklagebehörde an Strate hervorgeht, das der Rechtsanwalt auf seiner Homepage veröffentlicht hat. Gleiches gelte für den ebenfalls von Strate angezeigten früheren Finanzsenator und heutigen Hamburger Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD). Zuvor hatte das „Hamburger Abendblatt“ berichtet.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Nach Ansicht der Anklagebehörde mangelt es an einem Anfangsverdacht. Dem Vorwurf zur Beihilfe zur Steuerhinterziehung sei bereits ausermittelt worden. „Die neuerlichen Ausführungen des bekannten Geschehens ergeben entsprechend keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat, auch nicht einer Beihilfe zur Steuerhinterziehung“, heißt es in dem Schreiben. Auch der Vorwurf einer falschen, uneidlichen Aussage von Scholz im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft zum „Cum-Ex-Skandal“ fehle es an zureichenden Anhaltspunkten für einen strafrechtlich relevanten Sachverhalt.

Erinnerungslücken bei Scholz

Strate hatte Scholz vorgeworfen, im vergangenen Jahr vor dem Untersuchungsausschuss nicht die Wahrheit gesagt zu haben, als er angab, sich nicht mehr an Treffen mit den Eigentümern der Bank, Christian Olearius und Max Warburg, in den Jahren 2016 und 2017 erinnern zu können. Scholz habe wenigstens 40 Mal bekräftigt, dass er keinerlei Erinnerung an die Gespräche mehr habe.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Beide Banker hatten bei den Gesprächen deutlich gemacht, dass die Steuerrückforderungen ungerechtfertigt seien und die Bank in Schieflage bringen könnten. Die Treffen waren erst 2020 durch die Veröffentlichung von Auszügen aus den von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmten privaten Tagebüchern Olearius‘ bekannt geworden. Bei dem ersten Treffen mit Scholz 2016 wurde bereits wegen schwerer Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit „Cum-Ex“-Geschäften gegen Olearius ermittelt.

Nach den ersten Treffen hatte das Finanzamt für Großunternehmen 2016 mit Ablauf der Verjährungsfrist zunächst auf Steuernachforderungen in Höhe von 47 Millionen Euro verzichtet. Eine zweite Rückforderung in Höhe von 43 Millionen Euro war ein Jahr später kurz vor Eintritt der Verjährung erst auf Anweisung des Bundesfinanzministeriums und gegen den erklärten Willen der Hamburger Behörden erhoben worden.

Strate kritisierte die Argumentation der Staatsanwaltschaft als „ebenso schlank wie rechtlich unzutreffend“. Durch die Veröffentlichung des Bescheids könne sich nun jeder Bürger selbst ein Bild davon machen, „mit welchem Wohlwollen die Staatsanwaltschaft die fehlenden Erinnerungsleistungen des ehemaligen Bürgermeisters Olaf Scholz beurteilt“. Für die Bürger seien Scholz‘ mutmaßliche Falschaussagen vor dem Ausschuss auf jeden Fall eine Zumutung. „Gleiches gilt für die ihn mit diesem Bescheid salvierende Staatsanwaltschaft Hamburg.“

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

RND/dpa

Mehr aus Politik

 
 
 
 
 
Anzeige
Anzeige

Letzte Meldungen

 
 
 
 
 
 
 
 
 

Spiele entdecken