Seniorenverbände fordern Aufhebung der Maskenpflicht für Pflegeheimbewohner
:format(webp)/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/SAPXH43Q2ZFDTPT4C4WZQTFKQM.jpg)
Auf dem Gang in einem Pflegeheim (Symbolfoto)
© Quelle: IMAGO/photothek
Bonn. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (Bagso) hat erneut eine Aufhebung der seit 1. Oktober geltenden FFP2-Maskenpflicht für Bewohnerinnen und Bewohner von Altenheimen gefordert. Diese Regelung im neuen Infektionsschutzgesetz müsse schnellstmöglich korrigiert werden, appellierte der Verband am Freitag in Bonn an die zuständigen Bundestagsausschüsse.
Die Bagso befürworte uneingeschränkt die Masken- und Testpflicht für Besucher von außen. Die Maskenpflicht für die Bewohner in den öffentlichen und gemeinschaftlich genutzten Bereichen der Heime sei jedoch ein schwerwiegender und unverhältnismäßiger Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen.
:format(webp)/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/XOGJIPH4EZHJ5DYEZMXELK7JPY.jpg)
Die Pandemie und wir
Die wichtigsten Nachrichten der Woche, Erkenntnisse der Wissenschaft und Tipps für das Leben in der Krise – jeden Donnerstag.
Mit meiner Anmeldung zum Newsletter stimme ich der Werbevereinbarung zu.
Verbände fürchten Umsetzung mit Zwang
Einzelne Bundesländer wie etwa Nordrhein-Westfalen hätten zwar ihre nachgeordnete Behörden angewiesen, Ausnahmenregelungen großzügig zugunsten der Pflegeheimbewohner auszulegen, hieß es. Der Verweis auf Ausnahmen könne jedoch keine Lösung sein, vielmehr sei dringend eine Korrektur der Vorschrift notwendig. Ansonsten sei zu befürchten, dass Einrichtungen die Maskenpflicht auch mit Zwang umsetzten, „um nur ja nicht in Haftung genommen werden zu können, falls es zu einem Infektionsgeschehen kommt“. Dann müssten Bewohner bei Missachtung möglicherweise auf ihrem Zimmer bleiben.
Bagso-Vorsitzende übte bereits Kritik
Die Bagso-Vorsitzende Regina Görner hatte die Maskenpflicht für Heimbewohner bereits in der vergangenen Woche scharf kritisiert. Keiner anderen Bevölkerungsgruppe werde zugemutet, trotz vier Impfungen im eigenen Zuhause eine Maske zu tragen.
Niedersachsen will Erleichterungen bei Maskenpflicht erwirken
Auch Niedersachsen will Ausnahmen von der seit Monatsbeginn strengen Maskenpflicht für Menschen mit Behinderungen, Pflegekräfte und Pflegeheimbewohner erreichen. Das Landesgesundheitsministerium hat dafür dem Bundesrat einen Vorschlag für eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes vorgelegt. Der Schutz der durch das Corona-Virus besonders gefährdeten Gruppen habe einen hohen Stellenwert, sagte Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD) am Freitag in Hannover. „Die FFP2-Maskenpflicht wurde aus unserer Sicht aber deutlich zu unflexibel geregelt.“
Sie führe insbesondere für Menschen mit Behinderungen sowie für die Beschäftigten und Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen zu erheblichen Belastungen in ihrem Alltag, sagte Behrens. Zuvor waren in Niedersachsen in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen keine gesonderten Regeln im Vergleich zu anderen Betrieben vorgesehen. Jetzt müssten dort Arbeitende allein aufgrund ihrer Behinderung eine FFP2-Maske tragen, bemängelte Behrens. Diese Regelung hatten auch Wohlfahrts- und Behindertenverbände als überzogen und diskriminierend kritisiert.
Behrens sagte, sie erlebe viel Unmut und Unverständnis in den Einrichtungen. „Hinzu kommt, dass wir bei den Betroffenen in der Pflege, der Eingliederungshilfe und den Krankenhäusern von einem besonders großen Verantwortungsgefühl ausgehen können.“ Darum hätten sich auch bisherige Schutzkonzepte bewährt. Dabei war etwa für Beschäftigte in Pflegeheimen lediglich eine medizinische Maske vorgesehen. Bewohnern war freigestellt, ob sie eine Mund-Nasse-Bedeckung tragen.
RND/epd
Laden Sie sich jetzt hier kostenfrei unsere neue RND-App für Android und iOS herunter