Nach AfD-Klage: Bundesverfassungsgericht beanstandet Stiftungsförderung
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Ein Hinweisschild mit Bundesadler und Schriftzug Bundesverfassungsgericht hängt vor dem Sitz des Gerichts in Karlsruhe.
© Quelle: Uli Deck/dpa
Der Ausschluss der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) von der staatlichen Förderung hat die Partei 2019 in ihrem Recht auf Chancengleichheit verletzt. Das gab das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch bekannt. Der Grund dafür ist, dass die Voraussetzungen und Kriterien für die Förderung der politischen Stiftungen bisher nicht in einem eigenen Gesetz geregelt sind, wie Vizegerichtspräsidentin Doris König bei der Urteilsverkündung in Karlsruhe sagte. Das sei bei einer so wesentlichen Frage aber notwendig. (Az. 2 BvE 3/19)
Während die anderen sechs parteinahen Stiftungen Jahr für Jahr Millionenbeträge erhalten, hat die DES bisher noch überhaupt kein Geld aus dem Bundeshaushalt bekommen. Die Klage der AfD hatte sich auch auf andere Jahre bezogen. Diese Anträge erklärten die Richterinnen und Richter aber größtenteils für unzulässig. Der Antrag zum Jahr 2022 wurde vom Verfahren abgetrennt, hierüber soll zu einem späteren Zeitpunkt separat entschieden werden.
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Nur Parteien, die mehrfach im Bundestag vertreten waren, haben Anrecht auf staatliche Förderung
Richtschnur für die Förderung war bisher ein Karlsruher Urteil aus dem Jahr 1986. Darin steht, dass sichergestellt sein muss, dass „alle dauerhaften, ins Gewicht fallenden politischen Grundströmungen in der Bundesrepublik Deutschland angemessen berücksichtigt“ werden.
Für die praktische Umsetzung hatten die Stiftungen 1998 selbst einen Vorschlag gemacht. In einer gemeinsamen Erklärung heißt es, ein geeigneter Anhaltspunkt dürfte „eine wiederholte Vertretung“ der entsprechenden Partei im Bundestag sein, und zwar zumindest einmal in Fraktionsstärke. Daran hatte sich die Politik seither orientiert.
2022 wurde das Haushaltsgesetz geändert
Die AfD war 2021 zum zweiten Mal nach 2017 in den Bundestag eingezogen. Die DES bekommt aber nach wie vor kein Geld. Denn seit 2022 steht ein neuer Passus im Haushaltsgesetz. Danach werden die Zuschüsse „nur politischen Stiftungen gewährt, die nach ihrer Satzung und ihrer gesamten Tätigkeit jederzeit die Gewähr bieten, dass sie sich zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten“.
Dieser Vermerk spielt bei dem AfD-Antrag zum Jahr 2022 eine Rolle, den die Partei erst sehr kurzfristig vor der Verhandlung im Oktober nachgeschoben hatte. König sagte, das werfe neue verfassungsrechtliche Fragen auf. Bundestag und Bundesregierung hätten sich dazu damals nicht mehr hinreichend äußern können.
Die anderen sechs Stiftungen waren 2019 vom Bund mit insgesamt rund 660 Millionen Euro gefördert worden. Der größere Teil dieser Mittel kommt von den Ministerien für Entwicklung und Bildung und vom Auswärtigen Amt. In dem Karlsruher Verfahren ging es ausschließlich um die sogenannten Globalzuschüsse aus dem Haushalt des Innenministeriums, die für die gesellschaftspolitische und demokratische Bildungsarbeit gedacht sind. Damals waren das rund 130 Millionen Euro, für dieses Jahr sind 148 Millionen Euro eingeplant. Die DES und die AfD hatten 900.000 Euro für 2019 verlangt.
Die Linken-Bundestagsabgeordnete Martina Renner begrüßte das Urteil und forderte eine schnelle gesetzliche Regelung. Die Innenpolitikerin sagte dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND): „Das Urteil ist eine Richtungsentscheidung für eine transparente und demokratische Verteilung der Stiftungsgelder. Es bietet auch eine wichtige Gelegenheit, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, die die Vergabe von Mitteln an den demokratischen Charakter von Stiftungen bindet. Dabei sollten nicht die Extremismusdoktrin oder der Geheimdienst maßgeblich sein, sondern Menschenwürde und demokratische Werte wie Antirassismus. Die Entscheidung ändert allerdings nichts daran, dass die AfD und ihre Stiftung Feinde der Demokratie sind, deren Finanzierung eine Demokratie nicht übernehmen sollte.“
Die DES geht nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts davon aus, dass sie künftig auch mit Geld aus dem Bundeshaushalt gefördert wird. „Der Spielraum ist nicht so weit, wie manche sich das wünschen würden, sondern es sind Rahmenbedingungen festgelegt, die einzuhalten sind“, sagte die Stiftungsvorsitzende Erika Steinbach am Mittwoch in Karlsruhe. „Da alle diese Dinge von uns eingehalten werden, müsste es mit dem Teufel zugehen, wenn wir keine Mittel erhalten.“
AfD-Parteivize Peter Boehringer sagte, er finde es gut, dass es nun irgendwann ein Gesetz geben werde mit einer Klausel, wonach nur Stiftungen gefördert werden, die sich voll und ganz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung verschreiben. „Dazu gehört die AfD, dazu gehört die Desiderius-Erasmus-Stiftung zu hundert Prozent.“ Nun sei Schluss mit der Intransparenz bei der Findung dieser Haushaltspositionen. „Das war ja eine reine Mauschelei der Altparteien und damit der Altstiftungen untereinander.“
Anders als die anderen sechs parteinahen Stiftungen bekommt die DES derzeit keine staatliche Förderung. Die Verfassungsrichter hatten in ihrem Urteil festgestellt, dass die AfD 2019 in ihrem Recht auf Chancengleichheit verletzt wurde, weil die Kriterien der Stiftungsförderung bisher nicht in einem Gesetz geregelt sind.
Die DES hatte für 2019 sogenannte Globalzuschüsse in Höhe von 900 000 Euro gefordert. Boehringer sagte, er gehe davon aus, dass es eine Nachzahlung geben müsste. Steinbach sagte, man werde sich das jetzt genau anschauen. „Und dann werden wir weiterverfahren.“
Lammert: Stiftungsgesetz „keine einfach zu lösende Aufgabe“
Aus dem Kreis der anderen politischen Stiftungen gab es gemischte Reaktionen auf das Karlsruher Urteil. „Das Gericht hat in seinem heutigen Urteil bekräftigt, dass die Förderung der Politischen Stiftungen im öffentlichen Interesse liegt“, betonte Norbert Lammert, Vorsitzender der CDU-nahen Konrad-Adenauer-Stiftung. Die Aufforderung, ein Stiftungsgesetz zu verabschieden, komme „nicht überraschend“, sei aber „keine einfach zu lösende Aufgabe“. Es sei nun Aufgabe des Parlaments, „in Gesetzesform zu bringen, unter welchen Voraussetzungen Politische Stiftungen im Sinne unserer freiheitlich-demokratischen Ordnung förderungswürdig sind“, sagte der frühere Bundestagspräsident dem RND.
„Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes schafft Klarheit. Die bisherige Praxis muss in ein Gesetz gegossen werden. Das Gericht eröffnet dem Gesetzgeber ausdrücklich die Möglichkeit, die Finanzierung von der Verfassungstreue der jeweiligen Stiftung abhängig zu machen“, sagte Martin Schulz, der Vorstandsvorsitzende der Friedrich-Ebert-Stiftung.
Jan Philipp Albrecht, Vorstand der Grünen-nahen Heinrich-Böll-Stiftung, sagte dem RND: „Es braucht nun zügig einen gesetzlichen Rahmen für die staatliche Stiftungsfinanzierung, in dem dem Schutz der Freiheitlich-Demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik eine entscheidende Bedeutung zukommen sollte.“
Campact fordert ein schnelles Gesetz
Tempo beim Stiftungsgesetz fordert auch die Nichtregierungsorganisation Campact, die bereits einen Entwurf eines Stiftungsgesetzes vorgelegt hat. „Das Urteil ist deutlich, weil das Gericht klar sagt, dass es ein Stiftungsgesetz geben muss. Das fordern wir bereits seit Jahren“, sagte Kampagnenleiterin Miriam Schrader dem RND. „Gut ist, dass das Gericht die Möglichkeit eröffnet, bei der Ausgestaltung dieses Gesetzes den Schutz der freiheitlich demokratischen Grundordnung herauszustellen.“ Man erwarte nun eine „zügige Gesetzgebung.“
RND/dpa/jps