Recht auf freie Meinungsäußerung überwiegt

Nach Erdogan-Anzeige: Keine Ermittlungen gegen Wolfgang Kubicki

Der Präsident der Türkei Recep Tayyip Erdoğan am 11. Dezember in der türkischen Hauptstadt Istanbul.

Der Präsident der Türkei Recep Tayyip Erdoğan am 11. Dezember in der türkischen Hauptstadt Istanbul.

Hildesheim, Celle. Die Äußerungen von Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) gegen den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan haben zunächst keine strafrechtlichen Folgen. Die Hildesheimer Staatsanwaltschaft sehe keinen Anlass für Ermittlungen und habe das Verfahren eingestellt, zitierte der „Spiegel“ (Samstag) ein Schreiben der Behörde.

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Bei einer Veranstaltung in Hildesheim hatte Kubicki den türkischen Präsidenten als „Kanalratte“ bezeichnet und gesagt, er benutze Flüchtlinge als Druckmittel gegen den Westen. Erdoğan will die Entscheidung nicht akzeptieren.

Erdoğan hatte im Anschluss an den Wahlkampf-Auftritt im September Strafanzeige gegen den FDP-Politiker wegen Beleidigung und Verleumdung gestellt. Laut Staatsanwaltschaft überwiege in diesem Fall allerdings das Recht auf freie Meinungsäußerung, gegenüber dem „Recht der persönlichen Ehre“, hieß es. Zwar sei das Wort eine „scharfe und auch sehr überspitzte Kritik“, habe aber einen sachlichen Bezug zum Flüchtlingsthema.

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Der türkische Präsident will dem Nachrichtenmagazin zufolge die Entscheidung nicht hinnehmen. Sein Kölner Anwalt Mustafa Kaplan sagte, er habe bereits bei der Generalstaatsanwaltschaft Celle Beschwerde eingelegt. Es sei „offensichtlich, dass sachfremde Erwägungen, nämlich politische, ausschlaggebend waren bei dieser Entscheidung“.

RND/epd

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