Keine Gründe genannt

Revision im Prozess um IS-Kämpferin: Landet der Fall nun beim Bundesgerichtshof?

Ein Polizeiauto steht vor dem Gerichtsgebäude in Halle.

Ein Polizeiauto steht vor dem Gerichtsgebäude in Halle.

Halle. Nach dem Urteil im Prozess um eine mutmaßliche IS-Kämpferin haben beide Seiten Revision eingelegt. Nach Angaben einer Sprecherin des Oberlandesgerichts Naumburg hätten sowohl die Bundesgeneralstaatsanwaltschaft als auch die Anwälte der Angeklagten hätten das Rechtsmittel genutzt. Die Gründe wurden zunächst nicht genannt. Sollte der Revision stattgegeben werden, würde der Fall beim Bundesgerichtshof (BGH) landen. Die Revisionsentscheidung fällt der zuständige Senat am BGH.

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Die 22-jährige Frau aus Sachsen-Anhalt war Ende Mai wegen ihrer Mitgliedschaft in der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) in Syrien zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Das Gericht sah laut Urteilsbegründung die Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung sowie einen Verstoß gegen das Waffengesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz als erwiesen an. Vom Vorwurf der Beihilfe zu einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit sprach das Gericht die Angeklagte hingegen frei.

RND/dpa

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