„NSU 2.0″: Staatsanwaltschaft fordert siebeneinhalb Jahre Haft
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Das Gericht hat entschieden.
© Quelle: Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild
Im Prozess um die „NSU 2.0″-Drohschreiben hat die Frankfurter Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten gegen den Angeklagten Alexander M. gefordert. Verurteilt werden solle er unter anderem wegen Beleidigung und versuchter Nötigung, Störung des öffentlichen Friedens und Volksverhetzung, forderte Oberstaatsanwalt Sinan Akdogan am Montag vor dem Landgericht.
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Er warf M. in seinem Schlussvortrag vor, der Verfasser von insgesamt 81 Drohschreiben zu sein, die per E-Mail, Fax oder SMS an Rechtsanwälte, Politikerinnen, Journalistinnen und Vertreter des öffentlichen Lebens gerichtet und mit „NSU 2.0″ unterzeichnet waren. Auch Bombendrohungen gegen Gerichte habe M. versendet.
Angeklagter wies Vorwürfe zurück
Es bestehe kein Zweifel daran, dass M. der Verfasser gewesen sei. Er habe personenbezogene Daten über die Opfer gesammelt und sich dafür unter anderem als Polizist ausgegeben. Es handele sich um einen hochintelligenten Täter, in dessen Wohnung unter anderem Bücher zu „Methoden der Manipulation“ gefunden worden seien.
M. hatte die Vorwürfe in dem Verfahren zurückgewiesen. Der Absender „NSU 2.0″ spielt auf die rechtsextreme Terrorzelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) an.
dpa/RND