Infektionsschutzgesetz läuft aus

Pläne der Ampel: Diese Corona-Schutzregeln sollen ab dem 20. März gelten - ein Überblick

An den Schaufenstern eines Schuhgeschäfts in der Frankfurter Innenstadt sind Hinweise mit der Aufschrift "Zutritt nur mit FFP 2 Mundschutz" angebracht. (Symbolbild)

An den Schaufenstern eines Schuhgeschäfts in der Frankfurter Innenstadt sind Hinweise mit der Aufschrift "Zutritt nur mit FFP 2 Mundschutz" angebracht. (Symbolbild)

Berlin. Im Kampf gegen die Corona-Pandemie muss unter hohem Zeitdruck eine neue Rechtsgrundlage für Alltagsauflagen her - denn die jetzige läuft an diesem Samstag ab. Am Freitag soll der Bundestag dazu Änderungen des Infektionsschutzgesetzes beschließen, am selben Tag soll sich der Bundesrat damit befassen. Ein Überblick über die Pläne der Ampel-Koalition, die am Sonntag in Kraft treten sollen:

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+++ Alle News zur Corona-Debatte im Bundestag und der MPK im Liveblog +++

Ampel plant „Basisschutz“:

Nach Monaten mit breit angelegten Corona-Vorgaben wie Masken- und Testpflichten, Zuschauer-Obergrenzen und Zugangsregeln wie 2G und 3G sollen nur noch wenige allgemeine Auflagen möglich sein:

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- Pflichten zum Tragen von FFP2-Masken oder medizinischen Masken in Einrichtungen für gefährdete Menschen wie Kliniken, Pflegeheimen und Praxen sowie in Gemeinschaftseinrichtungen etwa für Asylbewerber.

- Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr mit Bussen und Bahnen.

- Testpflichten in Einrichtungen für gefährdete Menschen wie Kliniken und Pflegeheimen sowie in Schulen und Kitas.

- Bundesweit bleiben soll die Maskenpflicht in Fernzügen und Flugzeugen.

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Länder sollen „Hotspot“-Regelung bekommen:

Darüber hinaus sollen die Länder zusätzliche Beschränkungen ergreifen können - aber erst dann, wenn das Landesparlament „die konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage“ in einer „konkret zu benennenden Gebietskörperschaft“ feststellt. Dies kann eine Kommune, eine Region oder - laut Bundesgesundheitsministerium - auch ein ganzes Bundesland sein. Möglich sein sollen dann:

- Pflichten zum Tragen von FFP2-Masken oder medizinischen Masken in weiteren Bereichen - darunter fielen auch Schulen.

Corona: Teil-Impffplicht für Pflegekräfte tritt Mittwoch in Kraft
Wer in der Pflege arbeiten will, sollte empathisch sowie körperlich und psychisch belastbar sein - trotz schwieriger Arbeitsbedingungen lieben viele Pflegekräfte ihren Beruf.

Ab Mittwoch gilt die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht für Gesundheits- und Pflegepersonal.

- Abstandsgebote von 1,50 Metern im öffentlichen Raum, insbesondere in öffentlich zugänglichen Innenräumen.

- Zugangsregeln mit Nachweisen nur für Geimpfte und Genesene (2G) oder für Geimpfte, Genesene und Getestete (3G).

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- Pflicht zum Erstellen von Hygienekonzepten.

Übergangsregelung:

Vorgesehen ist eine zweiwöchige Übergangszeit, um Regelungs- und Schutzlücken zu vermeiden. Demnach können bisherige Regelungen der Länder wie weitergehende Maskenpflichten oder 2G und 3G bis 2. April bestehen bleiben - ausgenommen sind etwa Kontaktbeschränkungen oder Teilnehmer-Obergrenzen. Zahlreiche Länder wollen diese Frist nutzen.

RND/dpa

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