Ärzte und Pfleger für bundesweite 2G-Regel und Prüfung berufsspezifischer Impfpflicht
:format(webp)/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/25ZTCP44GVCTTL5DY3UYCMR22E.jpeg)
Ärzte, Krankenhäuser und Pflegeverbände fordern die Einführung einer bundesweiten 2G-Regelung.
© Quelle: Julian Stratenschulte/dpa
Berlin. Ärzte, Krankenhäuser und Pflegeverbände haben sich gemeinsam für die Prüfung einer Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen ausgesprochen und eine bundesweit einheitliche 2G-Regelung gefordert. „Wir begrüßen die aktuelle Stellungnahme des Deutschen Ethikrates, in der er die Bundesregierung auffordert, kurzfristig die Einführung einer berufsbezogenen Impfpflicht zum Schutz besonders vulnerabler Menschen in Einrichtungen des Gesundheitswesens zu prüfen“, heißt es in der am Freitag veröffentlichten Erklärung. Sie wurde von der Bundesärztekammer, der Deutschen Krankenhausgesellschaft, dem Deutschen Pflegerat und dem Verband medizinischer Fachberufe verschickt.
Eine „offene, transparente und abwägende Diskussion“ trage dazu bei, eine Entscheidung für oder gegen eine Impfpflicht zu begründen und Akzeptanz zu schaffen. Insofern eine Impflicht für bestimmte Einrichtungen und Berufsgruppen eingeführt würde, „werden wir dies unterstützen und uns an der Umsetzung beteiligen“, heißt es.
Die mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes vorgesehenen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie seien zwar „richtig und notwendig“, sie würden aber nicht ausreichen, „um der drohenden Überlastung des Gesundheitswesens entgegenzuwirken“.
Zusätzliche Sofortmaßnahmen von Bund und Ländern seien dringend erforderlich. Dazu zähle neben der Impfpflicht etwa auch eine bundesweit einheitliche 2G-Regel für den Zugang zu Angeboten des öffentlichen Lebens als zwingende Zutrittsvoraussetzung - also die Beschränkung auf Geimpfte und Genesene. Das Vorhaben der Bundesregierung, eine allgemeine und für die Arbeitgeber durchsetzbare 3G-Regel am Arbeitsplatz einzuführen, werde zudem ausdrücklich unterstützt.
An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt von Spotify Ltd., der den Artikel ergänzt. Sie können ihn sich mit einem Klick anzeigen lassen.
Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unseren Datenschutzhinweisen.
RND/dpa