Gesetzentwurf für Paragraf 219a: Justizminister will Werbeverbot für Abtreibungen streichen
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Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat die Aufhebung des Paragrafen §219a angekündigt.
© Quelle: Kay Nietfeld/dpa
Berlin. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat die Aufhebung des Paragrafen 219a angekündigt. „Wir wollen damit einen unhaltbaren Rechtszustand beenden“, sagte er am Montag in Berlin. Damit soll Ärztinnen und Ärzte ermöglicht werden, auch auf ihren Internetseiten sachlich über Schwangerschaftsabbrüche aufklären zu können.
Buschmann habe dafür am Montag einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der die „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“ verbietet. Als „Werbung“ gelten schon ausführliche Informationen über verschiedene Methoden des Schwangerschaftsabbruchs sowie die damit jeweils verbundenen Risiken.
Das will die Ampel-Koalition nun ändern. Der Entwurf soll mit den anderen Ressorts der Bundesregierung bald abgestimmt werden. SPD, Grüne und FDP hatten sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf geeinigt, dass „Ärztinnen und Ärzte in Zukunft öffentliche Informationen über Schwangerschaftsabbrüche bereitstellen können sollen, ohne eine Strafverfolgung befürchten zu müssen“. Sie hielten darin außerdem fest: „Die Möglichkeit zu kostenfreien Schwangerschaftsabbrüchen gehören zu einer verlässlichen Gesundheitsversorgung.“
Erst seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2019 dürfen Praxen, etwa auf ihrer Webseite, überhaupt darüber informieren, dass sie solche Eingriffe vornehmen. Weitere Auskünfte, beispielsweise über die Art der Abbrüche, blieben aber weiterhin untersagt.
Dies sei allerdings unzureichend, heißt es in der Begründung des Referentenentwurfs aus Buschmanns Ministerium. Gerade Ärztinnen und Ärzte selbst seien als Informationsquellen von besonderer Bedeutung. Indem ihnen verboten wird, sachliche Informationen über das öffentlich bereitzustellen, werde betroffenen Frauen zudem die oft unter großem Zeitdruck erfolgende Auswahl der Ärztin oder des Arztes für ein Beratungsgespräch oder den Schwangerschaftsabbruch selbst erschwert. Dies verletze Frauen in ihrem sexuellen Selbstbestimmungsrecht, heißt es im Entwurf.
RND/jst/dpa/epd