Prozess zum Anschlag in Wien: Österreich lehnt gütliche Einigung mit deutscher Klägerin ab

Menschen drängen sich am Landesgericht vor Beginn einer Verhandlung nach dem Terroranschlag in Wien. Die Mutter eines deutschen Opfers des Terroranschlags verklagt Österreich auf Schmerzensgeld und Schadenersatz.

Menschen drängen sich am Landesgericht vor Beginn einer Verhandlung nach dem Terroranschlag in Wien. Die Mutter eines deutschen Opfers des Terroranschlags verklagt Österreich auf Schmerzensgeld und Schadenersatz.

Wien. Der Prozess um die Klage der Mutter einer beim Terrorakt von Wien getöteten deutschen 24-Jährigen gegen Österreich ist auf unbestimmte Zeit vertagt worden.

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Die Republik Österreich lehnte eine gütliche Einigung mit der aus dem Raum München stammenden Klägerin zum Auftakt des Zivilprozesses um Schmerzensgeld und Schadenersatz am Montag ab.

Weil noch weitere schriftliche Stellungnahmen von den Anwälten des Staates und der Klägerin nötig sind, geht die Richterin von einem neuen Termin im Herbst aus.

Am 2. November 2020 hatte ein 20 Jahre alter Anhänger der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) in der Wiener Innenstadt vier Passanten erschossen und 23 verletzt, bevor er selbst getötet wurde. Eine Untersuchungskommission hatte erhebliche behördliche Pannen im Vorfeld der Tat kritisiert.

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Die Mutter der 24-jährigen getöteten Kunststudentin macht geltend, dass die Republik Österreich Hinweisen im Vorfeld des Anschlags am 2. November nicht genügend nachgegangen sei. Nach Ansicht ihres Anwalts hätte den Fahndern des Verfassungsschutzes auffallen müssen, dass der spätere Täter unter anderem versucht hat, Munition für eine Kalaschnikow zu kaufen. Es geht in der Klage um 125.000 Euro.

RND/dpa

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