CDU-Staatssekretär gegen Klarnamenpflicht in sozialen Netzwerken

Viele Nutzer geben sich auf ihren Social-Media-Profilen Phantasienamen, die nicht erkennen lassen, wer sich dahinter verbirgt.

Viele Nutzer geben sich auf ihren Social-Media-Profilen Phantasienamen, die nicht erkennen lassen, wer sich dahinter verbirgt.

Düsseldorf, Berlin. Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Günter Krings (CDU), ist gegen eine Klarnamenpflicht in sozialen Netzwerken. „Ich bin nicht der Auffassung, dass wir eine generelle gesetzliche Rechtspflicht zur Offenlegung von Klarnamen oder zur Aufhebung von Anonymität brauchen", sagte er der „Rheinischen Post". Stattdessen brauche es gegen Hass und Hetze im Internet „eine Kultur der Offenheit und des offenen Umgangs miteinander".

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„Sich hinter Phantasienamen zu verbergen, verträgt sich nicht mit einer ernsthaften politischen Streitkultur in einer freiheitlichen Gesellschaft", betonte Krings. Wenn Kommunikationsplattformen die Angabe der echten Namen ihrer Teilnehmer verlangten, verdiene das nicht Kritik, „sondern ist ein Zeichen der Seriosität".

Staatssekretär ist dennoch gegen Anonymität im Netz

Zudem sprach er sich für die geplante Meldepflicht der Internetunternehmen an die Strafverfolgungsbehörden aus. „Diensteanbieter von Kommunikationsplattformen müssen zukünftig Daten derjenigen Nutzer herausgeben, die bisher anonym im Internet Hass und Morddrohungen verbreiten", sagte Krings weiter. „Das setzt voraus, dass Nutzer, die nicht unter ihrem wahren Namen posten, von den Netzwerkbetreibern identifiziert werden können."

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Niedersachsens Innenministerium hatte Anfang Februar eine Bundesratsinitiative zur Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes angekündigt. Demnach sollen Nutzer bei der Registrierung in sozialen Netzwerken Namen, Anschrift und Geburtsdatum angeben. Wenn Nutzer ihre persönlichen Daten hinterlegten, seien diese im Falle eines Strafermittlungsverfahrens beim Betreiber abrufbar, hieß es.

RND/epd

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