Wegen Flaschenwürfen auf Polizei: Corona-Demonstrant zu Bewährungsstrafe verurteilt

Bei einer Demonstration gegen das reformierte Infektionsschutzgesetz in Berlin kam es am 18. November 2020 zu Ausschreitungen. (Archivbild)

Bei einer Demonstration gegen das reformierte Infektionsschutzgesetz in Berlin kam es am 18. November 2020 zu Ausschreitungen. (Archivbild)

Berlin. Nach Angriffen auf Polizisten bei einer Demonstration in Berlin gegen Corona-Maßnahmen ist ein Angeklagter zu einem Jahr und acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten sprach den 50-jährigen am Dienstag des besonders schweren Landfriedensbruchs sowie der versuchten gefährlichen Körperverletzung und des tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte schuldig. Der Mann aus Sachsen habe sich am 18. November 2020 in einer aufgeheizten Stimmung dazu hinreißen lassen, Flaschen aufzunehmen und zu werfen, begründete der Richter. „Von dem Handeln ging hohe Gefährlichkeit aus.“

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Angeklagter habe leere Plastikflasche lediglich aufgehoben und zurückgeworfen

Rund 9000 Menschen hatten sich damals in Berlin zu Protesten gegen die Corona-Politik versammelt, während der Bundestag über die staatlichen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung in der Corona-Pandemie beriet. Die Polizei hatte den Bereich damals weiträumig abgesperrt, erstmals seit Jahren wurden Wasserwerfer eingesetzt. Rund 2500 Beamte waren nach Behördenangaben im Einsatz, knapp 80 von ihnen wurden verletzt.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Der Angeklagte hatte erklärt, er habe nur eine leere Plastikflasche „aufgehoben und zurückgeworfen“. Er und seine Frau seien aus Sachsen nach Berlin gereist, um sich mit anderen Menschen, die wie sie als Selbstständige damals ohne Einnahmen waren, auszutauschen. Die Verteidigerin sagte, ihr Mandant sei kein Corona-Leugner. Die Staatsanwältin hatte auf ein Jahr und vier Monate Haft auf Bewährung plädiert. Die Verteidigerin forderte Freispruch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

RND/dpa

Mehr aus Politik regional

 
 
 
 
 
Anzeige
Anzeige
Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt von Outbrain UK Ltd, der den Artikel ergänzt. Sie können ihn sich mit einem Klick anzeigen lassen.

 

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

Letzte Meldungen

 
 
 
 
 
 
 
 
 

Spiele entdecken