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Kritik an Söders Alleingang: „Bayern ist ein komplett unberechenbarer Faktor“

Mecklenburg-Vorpommerns Sozialministerin Stefanie Drese (SPD) hat nach mehreren Corona-Ausbrüchen in Pflegeeinrichtungen des Landes eine Impfpflicht für Beschäftigte in der Branche gefordert (Symbolbild).

Das im Dezember von Bundestag und Bundesrat beschlossene Gesetz legt fest, dass Beschäftigte in Pflegeheimen und Kliniken bis zum 15. März Nachweise als Geimpfte oder Genesene vorlegen müssen – oder ein Attest, nicht geimpft werden zu können.

Berlin/Hannover. Die Debatte um die bereits beschlossene Impfpflicht für Beschäftigte in Pflegeheimen und Kliniken reißt nicht ab: Nachdem Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Montag angekündigt hatte, diese nicht umsetzen zu wollen, ist bundesweit Kritik am bayerischen Ausscheren laut geworden.

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Zuvor war die Union bundesweit auf die Bremse getreten: Noch am Montagabend hatte CDU-Chef Friedrich Merz die Aussetzung in ganz Deutschland gefordert. Eine Befürchtung der Union ist, dass die Umsetzung der Maßnahme den Personalmangel im Gesundheitswesen verschärfen könnte.

Weil: Geltendes Recht steht nicht zur Disposition der Landesregierung

Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) machte am Dienstag deutlich, dass sein Land an der Impfpflicht festhält. „Bayern ist inzwischen ein komplett unberechenbarer Faktor in der Corona-Diskussion“, erklärte der SPD-Politiker am Dienstag. „Dass nunmehr sogar die Umsetzung eines Bundesgesetzes auf nicht absehbare Zeit verweigert wird, hat allerdings eine neue Qualität.“

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Weil betonte, geltendes Recht sei überall anzuwenden und stehe nicht zur Disposition der jeweiligen Landesregierung. „Das Ganze ist umso unverständlicher, als wir jedenfalls in Niedersachsen davon ausgehen, die Folgen dieser gesetzlichen Impfpflicht bewältigen zu können“, erklärte er.

Kretschmann: „Risiken waren bekannt“

Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek hatte zuvor erklärt, der Freistaat setze auf eine „Umsetzung mit Augenmaß, bei der auch die berechtigten und wichtigen Belange der betroffenen Einrichtungen sowie der ohnehin am Limit agierenden Gesundheitsämter berücksichtigt werden“.

Kritik am bayerischen Vorgehen kommt auch von Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne): „Bestimmte Risiken dieser Verordnung waren bekannt, als wir das beschlossen haben“, sagte der Grünen-Regierungschef am Dienstag in Stuttgart. Dass ungeimpfte Pflegekräfte wegen der Impfpflicht ihren Beruf verlassen könnten, damit habe man schon vor dem Beschluss in Bundestag und Bundesrat rechnen müssen.

Kretschmann betonte: „Ich halte mich einfach an die Gesetze.“ Auf den Einwand, so argumentiere Bayerns Regierungschef Markus Söder (CSU) auch, sagte er: „Dann ist ja gut.“ Kretschmann ergänzte: „Wir können ein Bundesgesetz nicht aussetzen.“

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Opposition in NRW fordert: MPK-Vorsitzender Wüst muss Unionsländer auf Linie bringen

Der nordrhein-westfälische Oppositionsführer Thomas Kutschaty (SPD) forderte NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) auf, die Unionsländer bei der Umsetzung der Corona-Impfpflicht für Pflege- und Klinikpersonal auf Linie zu bringen.

Als Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) müsse Wüst seine Unionsländer jetzt „zusammentrommeln, damit das umgesetzt werden kann, was gemeinsam beschlossen worden ist“, sagte der SPD-Landtagsfraktionschef am Dienstag in Düsseldorf.

Mit Blick auf Bayerns Alleingang sagte Kutschaty: „Ich weiß nicht, welche neuen Erkenntnisse Herr Söder jetzt hat, die er vor wenigen Wochen nicht hatte, als er der einrichtungsbezogenen Impfpflicht im Bundesrat selbst zugestimmt hat.“

„Impflicht ist gesellschaftlicher Konsens“

Die Impfpflicht sei eine anspruchsvolle Herausforderung, aber auch „ein großer gesellschaftlicher Konsens“, sagte Kutschaty. In den meisten Einrichtungen gebe es bereits eine sehr hohe Impfbereitschaft bei den Beschäftigten.

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Auch Berlins Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey hält an der Corona-Impfpflicht für Kliniken und Pflegeheime fest: „Berlin hält sich an die Vereinbarung zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht, die alle Länder und der Bund getroffen haben“, sagte die SPD-Politikerin dem Nachrichtenportal „T-Online“. „Ich befürworte ein bundesweit einheitliches Verfahren. Die Impfung ist und bleibt der Weg aus der Pandemie, auch in dieser Phase und auch für den kommenden Herbst.“

Union sieht Versäumnisse beim Bund

Hessen forderte derweil klare Regeln zur Umsetzung der Impfpflicht. Die Bundesregierung müsse den Bundesländern umgehend konkrete Vorgaben zur Verfügung stellen, wie die einrichtungsbezogene Impfpflicht umgesetzt werden soll, sagte Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) am Dienstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in Wiesbaden. Ansonsten sei diese Impfpflicht derzeit nicht vernünftig umsetzbar.

Sie werfe nicht nur für die Länder, sondern auch für die bestehenden Einrichtungen eine Vielzahl von Fragen auf, erklärte der Regierungschef. So sei etwa unklar, ob und nach welchen Regeln eine Lohnfortzahlung für bislang noch ungeimpftes Personal möglich ist.

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Auch hätten die Gesundheitsämter keinerlei Vorgaben, ob und wie sie bei akutem Personalmangel in den betreffenden Einrichtungen Ausnahmen genehmigen können, sagte Bouffier.

Auch der Vorsitzende der MPK, Hendrik Wüst (CDU), sieht Fehler beim Bund. „Die Reaktion der Krankenhäuser und Einrichtungen, der Städte und Kreise ist klar: Die einrichtungsbezogene Impfpflicht stößt in der Umsetzung auf enorme Schwierigkeiten“, sagte der nordrhein-westfälische Ministerpräsident am Dienstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in Düsseldorf.

„Der Bund hat es bis heute versäumt, für die einrichtungsbezogene Impfpflicht wesentliche bundeseinheitliche Regeln vorzulegen.“ Das Beispiel zeige, wie wichtig es sei, dass der Bund mit den Ländern frühzeitig den Austausch suche, unterstrich Wüst. „Das Angebot hierzu habe ich gemacht. Solange die einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt, werden wir einen möglichst praxisorientierten Weg suchen, sie umzusetzen.“

Sachsen folgt bayerischem Beispiel

Nach Bayern kündigte am Dienstag auch Sachsen an, die Impfpflicht für Beschäftigte in Kliniken und Pflegeeinrichtungen vorerst nicht umzusetzen. Ein angekündigter Leitfaden zur Umsetzung der Impfpflicht für Beschäftigte in Kliniken und Pflegeeinrichtungen wird nicht wie geplant an diesem Freitag veröffentlicht.

Stattdessen soll zunächst der Beschluss der Bund-Länder-Konferenz am 16. Februar abgewartet werden. Es seien noch zu viele Fragen offen, begründete Regierungssprecher Ralph Schreiber am Dienstag nach der Kabinettssitzung die Entscheidung. Man hoffe dort auf eine Klärung für ganz Deutschland. Der Leitfaden soll den Gesundheitsämtern eine einheitliche Handhabung bei der Umsetzung des Gesetzes ermöglichen.

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Schreiber zufolge befasste sich das sächsische Kabinett am Dienstag intensiv mit diesem Thema. Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) habe deutlich gemacht, welche enormen Herausforderungen die Impfpflicht mit sich bringe.

Ein Drittel der Pflegekräfte im Freistaat sei ungeimpft. „Wir sehen als Sachsen genauso wie viele andere Bundesländer das Gesetz sehr kritisch, gerade mit Blick auf die Versorgungssicherheit, aber auch auf den enormen Verwaltungsaufwand.“ Für die Omikron-Welle komme es ohnehin zu spät. Bund und Länder müssten eine Klärung herbeiführen, ob das Gesetz noch zeitgemäß sei.

Das bereits im Dezember von Bundestag und Bundesrat beschlossene Gesetz zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht legt fest, dass Beschäftigte in Pflegeheimen und Kliniken bis zum 15. März Nachweise als Geimpfte oder Genesene vorlegen müssen – oder ein Attest, dass sie nicht geimpft werden können.

Arbeitgeber müssen die Gesundheitsämter informieren, wenn das nicht geschieht. Diese können die Beschäftigung in der Einrichtung untersagen.

RND/dpa/aob

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