Sachsen lockert Corona-Regeln - 3G im Handel, 2G in der Gastronomie
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In Restaurants und Cafés in Sachsen soll künftig nur noch die 2G-Regel (genesen oder geimpft) statt 2G plus mit einem zusätzlichen Test gelten. (Symbolbild)
© Quelle: dpa
Dresden. Sachsen lockert mit seiner neuen Corona- Notfallverordnung mehr Beschränkungen als ursprünglich geplant. „Wir gehen weiter, als wir das vor einer Woche mit den Eckpunkten beschlossen haben“, wird Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) von der „Leipziger Volkszeitung“ (LVZ) zitiert. Als Grund gab sie an, dass Sachsen bundesweit die zweitniedrigste Inzidenz habe und auch schon andere Bundesländer gelockert hätten, trotz höherer Infektionszahlen. „Was wir heute machen, ist nichts weiter als ein Gleichziehen.“
So soll in der Gastronomie künftig nur noch die 2G-Regel (genesen oder geimpft) statt 2G plus mit einem zusätzlichen Test gelten. Zudem soll künftig die Sperrstunde um 22 Uhr entfallen, berichtet die LVZ. Im Einzelhandel dürfen neben Geimpften und Genesenen (2G) auch negativ Getestete in Geschäfte, die nicht zum lebensnotwendigen Bereich gehören.
Sachsen lässt mehr Fans in die Stadien
Bei Großveranstaltungen, etwa bei Fußballspielen in den Stadien, kann die Platzkapazität draußen ohne eine Obergrenze zu 25 Prozent ausgelastet werden. Bei Versammlungen fällt die maximale Teilnehmerzahl von derzeit 1000 weg. Bei Eheschließungen und Begräbnissen dürfen statt 20 Personen nun 50 teilnehmen, sofern sie genesen, geimpft oder getestet sind (3G).
Voraussetzung für die Lockerungen sind aber, dass die Belastungsstufe bei den Krankenhäusern unterschritten wird. Der Grenzwert bezieht sich darauf, dass an drei aufeinander folgenden Tagen nicht mehr als 1300 Corona-Erkrankte auf den Normalstationen oder 420 Corona-Patienten auf den Intensivstationen liegen.
Die neue Corona-Verordnung soll am 6. Februar in Kraft treten und bis zum 6. März gelten.
RND/LVZ/jst/dpa