Neue Testverordnung: Kein direkter Anspruch auf PCR-Test bei roter Corona-Warn-App
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Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD).
© Quelle: Getty Images
Berlin. Eine rote Warnung in der Corona-Warn-App reicht künftig nicht mehr aus, um einen kostenfreien PCR-Test zu bekommen. Das geht aus dem Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums für die neue Testverordnung hervor, der dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vorliegt.
Danach bleibt der grundsätzliche Anspruch für alle Bürgerinnen und Bürger auf kostenlose PCR-Tests zwar bestehen. Um die Labore zu entlasten, muss der Verdacht vorher aber in jedem Fall mit einem überwachten Antigen-Schnelltest abgeklärt werden.
Nur bei einem positiven Ergebnis kann dann ein PCR-Test zur Bestätigung in Anspruch genommen werden. Zudem reicht für das Freitesten, also das vorzeitige Beenden einer Isolierung beziehungsweise Quarantäne, künftig generell ein überwachter Antigen-Schnelltest aus.
„Auf dem Höhepunkt der Pandemie setzen wir PCR-Tests gezielter ein“, sagte Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) dem RND. „Künftig sollen die Tests nur noch gemacht werden, wenn ein positiver Schnelltest vorliegt“, betonte er. Eine rote Warnmeldung auf der App reiche dafür nicht mehr. „Wer Gewissheit über eine Infektion benötigt, bekommt sie“, betonte der SPD-Politiker.
Zunächst war geplant, den Anspruch auf PCR-Nachtestung nach positivem Selbst- oder Schnelltest an einer Teststation auszusetzen. Hintergrund waren Meldungen über knapper werdende PCR-Test-Kapazitäten. Die Einschränkung sieht der Entwurf nicht mehr vor. Wie Lauterbach bereits angekündigt hat, sollen die Labore aber künftig vorrangig Proben von Risikogruppen, Beschäftigten in Kliniken, Praxen, in der Pflege und in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung untersuchen. Auch diese Personengruppen benötigen allerdings einen positiven (überwachten) Antigen-Schnelltest, bevor sie den PCR-Test machen können.