EU-Taxonomie: Bundesregierung will Atombeschluss prüfen - Österreich bereitet Klage vor
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Das inzwischen abgeschaltete Kernkraftwerk Grohnde in Niedersachsen. (Symbolbild)
© Quelle: imago images/Future Image
Berlin. Die Bundesregierung will den an diesem Mittwoch vorgelegten Rechtsakt der EU-Kommission zur „grünen“ Einstufung von Gas-und Atomkraftwerken nach eigenen Angaben prüfen. „Wir haben jetzt vier Monate Zeit, das zu prüfen, was die Kommission jetzt tatsächlich vorlegt“, erklärte Regierungssprecher Steffen Hebestreit am Mittwoch in Berlin. Die Bundesregierung habe ihre Position zu diesem Thema bereits „umfänglich dargelegt“. Jetzt werde sich die Koalition erst einmal „darüber beugen, was jetzt tatsächlich von Brüssel vorgelegt worden ist“, erklärte Hebestreit. Die Frist zur Prüfung könne sogar bis zu sechs Monate betragen.
Die österreichische Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne) kündigte am Mittwoch eine Nichtigkeitsklage beim Europäischen Gerichtshof an. Luxemburg werde sich der österreichischen Initiative anschließen. Die Taxonomie-Entscheidung der EU-Kommission sei ein “Greenwashing-Programm für Atomenergie und fossiles Erdgas“, sagte die Klimaministerin. Atomkraft sei im Gegensatz zu erneuerbaren Energien veraltet und zu teuer, um einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
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Bereits zuvor hatte der österreichische Bundeskanzler Karl Nehammer sein Unverständnis über die EU-Entscheidung betont. Atomkraft sei weder „grün“ noch nachhaltig, schrieb er auf Twitter und kündigte die Prüfung rechtlicher Schritte an.
Hintergrund: neue EU-Taxonomie
Hintergrund ist ein umstrittener Rechtsakt, den die EU-Kommission am Mittwochmittag trotz massiver Kritik angenommen hat. Die Neuerung in der sogenannten EU-Taxonomie sieht vor, dass Investitionen in neue Gas- und Atomkraftwerke in der Europäischen Union künftig unter bestimmten Auflagen als klimafreundlich gelten sollen.
Die Bundesregierung hat schon mehrfach ihre klare Ablehnung zur Einstufung von Atomkraft als nachhaltig zum Ausdruck gebracht. Eine Unterstützung für Gaskraftwerke als Übergangstechnologie hält Deutschland aber für vertretbar.
Deutschland war für lockere Regeln bei Gas
In ihrem nun angenommenen Rechtsakt hat die Kommission noch Änderungen zu ihrem ursprünglichen Entwurf vorgenommen. Die Auflagen für Gaskraftwerke wurden dabei gelockert. Insbesondere Deutschland hatte darauf gepocht, die Kriterien für Gas flexibler zu gestalten.
Die Nachfrage eines Journalisten, ob die Bundesregierung es als Erfolg werte, dass die Kommission die entsprechenden Änderungen zu den Gaskraftwerken angenommen habe, wollte Hebestreit nicht weiter kommentieren. Auch ließ der Regierungssprecher offen, ob Deutschland gegen den Rechtsakt der Kommission - insbesondere wegen der Einstufung zur Atomkraft - klagen werde. Das forderte am Mittwoch mehrere Umweltverbände.
RND/dpa/jst