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EU-Taxonomie: Atom- und Gaskraft sollen Mittwoch als „grüne“ Energie eingestuft werden

Protest gegen grüne EU-Taxonomie für Atomenergie und Erdgas Protestkation am 11.01.2022 in Frankfurt am Main vor der Euroskulptur am Willy-Brandt-Platz. Die EU-Kommission will am Mittwoch Gas- und Atomkraft offiziell als nachhaltig einstufen.

Protest gegen grüne EU-Taxonomie für Atomenergie und Erdgas Protestkation am 11.01.2022 in Frankfurt am Main vor der Euroskulptur am Willy-Brandt-Platz. Die EU-Kommission will am Mittwoch Gas- und Atomkraft offiziell als nachhaltig einstufen.

Brüssel. Investitionen in neue Gas- und Atomkraftwerke sollen in der Europäischen Union künftig unter Auflagen als klimafreundlich gelten. An diesem Mittwoch will die EU-Kommission einen entsprechenden Rechtsakt in Brüssel annehmen. Seit Wochen diskutieren EU-Staaten, Parlamentarier und Aktivisten die umstrittene Maßnahme. Hintergrund ist die sogenannte Taxonomie - eine Liste, die Bürger und Anleger dazu bringen soll, in klimafreundliche Technologien zu investieren, um die Klimawende voranzubringen.

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Ein Entwurf der EU-Kommission sieht vor, dass Investitionen in neue Atomkraftwerke als nachhaltig eingestuft werden können, wenn die Anlagen neuesten Technik-Standards entsprechen und ein konkreter Plan für die Entsorgung hoch radioaktiver Abfälle ab spätestens 2050 vorgelegt wird. Auch Gaskraftwerke sollen unter bestimmten Auflagen als nachhaltig gelten - etwa wenn sie bis 2035 komplett mit klimafreundlicheren Gasen wie Wasserstoff betrieben werden.

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Experten finden weder Gas noch Atomkraft „grün“

Die Bundesregierung kritisiert die geplante Einstufung von Atomkraft als „grün“, befürwortet jedoch die Aufnahme von Gas in die Taxonomie und hat sich dort teilweise sogar flexiblere Auflagen gewünscht. Umweltschützer und Wissenschaftler kritisieren das Vorhaben insgesamt scharf - angesichts der CO2-Emissionen von Gas und der ungelösten Frage des radioaktiven Abfalls bei der Kernkraft. Auch Investoren äußern sich kritisch.

Wenn die Kommission den Vorschlag offiziell angenommen hat, kann er nur noch durch eine Mehrheit im EU-Parlament oder mindestens 20 EU-Länder abgelehnt werden. Dies gilt derzeit als unwahrscheinlich.

RND/dpa

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