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Habeck: Politik muss gefüllte Gasspeicher sicherstellen

Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, will mehr Weitsicht bei den Gasreserven.

Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, will mehr Weitsicht bei den Gasreserven.

Berlin. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck will mehr Kontrolle des Staates über die Erdgasreserven in Deutschland. Zurzeit seien die Möglichkeiten auf diesem Gebiet noch sehr begrenzt, sagte der Grünen-Politiker dem Nachrichtenmagazin „Spiegel“ laut Vorabmeldung vom Freitag. Der Winter habe gezeigt, dass Deutschland mit reduzierten Beständen anfälliger für Preisschwankungen und geopolitische Spannungen sei. „Deshalb müssen wir die Möglichkeiten verbessern, für den nächsten Winter vorzusorgen, damit die Gasspeicher gut gefüllt sind“, sagte Habeck. „Darin sehe ich eine politische Aufgabe.“

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Gasspeicher gleichen Schwankungen beim Gasverbrauch aus und bilden damit eine Art Puffersystem für den Markt. Zurzeit sind die Speicher deutlich leerer als sonst im Januar. Mit Abstand größter Gaslieferant Deutschlands ist Russland.

Flüssiggas als Alternative zu russischen Lieferungen

Sollten Lieferungen aus Russland ausbleiben, hält Habeck nach eigenen Worten ein Ausweichen auf andere Bezugsquellen für möglich. So seien die neu geschaffenen EU-Anlandungskapazitäten für Flüssiggas (LNG) in den Niederlanden, Polen und Italien erst zu 30 Prozent ausgelastet. „Würde man die auf 100 Prozent hochfahren, wäre es kapazitätsmäßig möglich, weite Teile der Importe über LNG abzuwickeln.“ Da sei aber noch nicht die Frage des Preises berücksichtigt.

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Im Fall von Nord Stream 2 sprach sich Habeck für eine harte Haltung gegenüber Russland aus. Die Gaspipeline sei immer ein geopolitisches Projekt gewesen, sagte er. Deutschland müsse den Betreibern von Nord Stream 2 auch keine Entschädigung bezahlen, wenn die Pipeline keine Lizenz bekommen sollte. Bei Wiederaufnahme des derzeit ausgesetzten Zertifizierungsverfahrens werde die Bundesnetzagentur entscheiden, ob die Voraussetzungen für die Zulassung gegeben seien. „Und wenn das nicht der Fall ist, dann sind auch keine Entschädigungen fällig.“

RND/dpa

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