Halal-Fleisch darf in der EU kein Bio-Siegel tragen
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Nach vorheriger Betäubung ausgeblutete Rinder hängen in einem Kühlraum eines Schlachthofs.
© Quelle: Emily Wabitsch/dpa
Luxemburg. Kann Fleisch aus ritueller Schlachtung, bei der das Tier vorher nicht betäubt wurde, „bio“ sein? Nein, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH). Geklagt hatte eine Tierschutzorganisation aus Frankreich.
Diese wollte erreichen, dass als „halal“ gekennzeichnete Hacksteaks nicht mehr damit beworben werden dürfen, dass sie aus „ökologischem/biologischem Landbau“ stammen. Der Grund: Das Fleisch stammt von Tieren, die ohne vorherige Betäubung geschlachtet wurden. Das französische Verwaltungsgericht hatte den EuGH um Rat gebeten. Dieses entschied nun, dass eine solche Schlachtmethode nicht die höchsten Tierschutzstandards erfülle und das Siegel daher nicht vergeben werden kann.
In der entsprechenden EU-Bio-Verordnung ist vorgeschrieben, dass die Tiere bei der Schlachtung so wenig wie möglich leiden sollen. Produzenten von koscheren oder Halal-Produkten wollen teilweise ebenfalls mit dem Gütezeichen werben, verzichten aber manchmal auf eine Betäubung der Tiere vor dem Schlachten.
Gutachter argumentiert mit Garantien des Siegels
Ein wichtiger EuGH-Gutachter hatte argumentiert, dass die Vorgaben aus der entsprechenden EU-Bio-Regelung mit den religiösen Speiseanforderungen vereinbar seien. Eine Schlachtung ohne vorherige Betäubung werde darin nicht ausdrücklich verboten.
Zudem dürfe Verbrauchern von koscheren oder Halal-Produkten nicht der Zugang zu den Garantien verwehrt werden, die das Gütezeichen „ökologischer/biologischer Landbau“ etwa bei der Lebensmittelsicherheit biete.
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Letztendlich sage die Halal-Zertifizierung bisher „nur sehr wenig über das tatsächlich angewendete Schlachtungsverfahren aus“, befand der Gutachter weiter. Das liege daran, dass die Vorgehensweisen der zuständigen Zertifizierungsstellen in den einzelnen EU-Staaten bisher uneinheitlich seien.
Tierwohl spielt in den EU-Verordnungen eine entscheidende Rolle
Die Luxemburger Richter befanden nun jedoch, dass in den betreffenden EU-Verordnungen mehrfach betont werde, dass bei Bio-Fleisch das Tierwohl eine zentrale Rolle spiele. Wissenschaftliche Studien hätten gezeigt, dass die Betäubung die Technik sei, die das Tierwohl zum Zeitpunkt der Schlachtung am wenigsten beeinträchtige. Das Leiden werde erheblich verringert. Die von religiösen Riten vorgeschriebenen Schlachtmethoden ohne Betäubung erfüllten diese Kriterien aber nicht.
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Von RND/dpa/ngo