Bundesrat stimmt Erhöhung von Hartz-IV und Kindergeld zu

Abgeordnete der Länder nehmen an der Bundesratssitzung teil. Themen der Beratungen waren neben einer Kindergeld-Erhöhung und steuerlichen Entlastungen für Familien auch die Hartz-IV-Regelsätze und der Ausbau Windenergie auf See.

Abgeordnete der Länder nehmen an der Bundesratssitzung teil. Themen der Beratungen waren neben einer Kindergeld-Erhöhung und steuerlichen Entlastungen für Familien auch die Hartz-IV-Regelsätze und der Ausbau Windenergie auf See.

Berlin. Eine ganze Reihe von sozialen Themen haben den Bundesrat am Freitag beschäftigt: Die Hartz-IV-Sätze steigen, das Kindergeld und der Freibetrag bei der Einkommensteuer werden erhöht. Außerdem stimmte die Länderkammer etwa der Stärkung klassischer Apotheken, höheren Ausbauzielen für die Windkraft auf See oder einer Milliardensumme für die Ganztagsbetreuung in Grundschulen zu:

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Stärkung der Apotheken vor Ort

Medikamente auf Rezept kosten bei Versandapotheken künftig genauso viel wie bei der Apotheke vor Ort. Versandapotheken dürfen keine Rabatte mehr gewähren. So sollen klassische Apotheken vor der Online-Konkurrenz geschützt werden.

Milliarden für die Ganztagsbetreuung

Die Länder bekommen vom Bund Milliardensummen für den Ausbau der Ganztagsbetreuung an Grundschulen, damit der von der großen Koalition geplante Rechtsanspruch für Schüler von der ersten bis zur vierten Klasse ab 2025 erfüllt werden kann. Der Bund will zwei Milliarden Euro zahlen. Im Rahmen der Corona-Hilfen hatte die Koalition aber bereits weitere 1,5 Milliarden Euro zugesagt.

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Hartz-IV-Regelsätze werden leicht erhöht

Ein alleinstehender Hartz-IV-Empfänger bekommt künftig 446 Euro im Monat - 14 Euro mehr als bisher. Wer mit einem anderen bedürftigen Erwachsenen wie dem Ehepartner in einer Wohnung lebt, bekommt künftig 401 Euro statt bisher 389 Euro. Auch die Sätze für Kinder und Jugendliche steigen.

Steuerentlastungen für Menschen mit Behinderung und viele Pflegende

Menschen mit Behinderungen können künftig doppelt so hohe Pauschbeträge bei ihrer Steuererklärung geltend machen. Damit kann das zu versteuernde Einkommen gesenkt werden, ohne Kosten einzeln nachzuweisen. Auch wer jemanden pflegt, ohne dafür Geld zu bekommen, kann teils höhere Pauschbeträge geltend machen.

Höhere Ausbauziele für Windkraft auf See

Die Ausbauziele für Windkraft auf See werden angehoben: Die bisherige Zielmarke von 15 Gigawatt bis 2030 wird auf 20 Gigawatt Leistung heraufgesetzt, bis 2040 auf 40 Gigawatt.

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Kindergeld wird erhöht

Das Kindergeld wird im neuen Jahr um 15 Euro erhöht. Für das erste und zweite Kind gibt es dann monatlich 219 statt bisher 204 Euro. Beim dritten sind es 225 statt 210 Euro, ab dem vierten je 250 statt 235 Euro pro Monat. Kinderfreibetrag und die Freibeträge für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf von Kindern steigen zusammen um mehr als 500 Euro auf 8388 Euro.

Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer steigt

Der Grundfreibetrag - also der Anteil des Einkommens, auf den keine Steuern gezahlt werden müssen - steigt 2021 auf 9744 Euro und 2022 auf 9984 Euro.

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Corona-Sonderregeln beim Kurzarbeitergeld werden verlängert

Auch im nächsten Jahr bekommen Beschäftigte, die länger als drei Monate auf Kurzarbeit sind, ein erhöhtes Kurzarbeitergeld. Es gibt weiterhin ab dem vierten Bezugsmonat statt wie üblich 60 Prozent des Lohns, 70 Prozent. Berufstätige mit Kindern erhalten 77 statt 67 Prozent.

Weniger Papierkram für Eltern bei Anträgen:

Die Geburtsurkunde, das Elterngeld und das Kindergeld können künftig in einem Rutsch online beantragt werden. Ein elektronischer Datenaustausch zwischen verschiedenen Behörden wird ermöglicht. Zunächst sind Pilotprojekte geplant. Ab 2022 sollen dann laut Bundesfamilienministerium alle Eltern von den Neuregelungen profitieren können.

Änderungen bei Ausweisen

Neue Personalausweise sollen ab dem 2. August 2021 einen Chip mit zwei Fingerabdrücken enthalten. Kinderreisepässe gelten künftig nur noch ein Jahr, können aber mehrmals um je ein Jahr verlängert werden. Wer will, kann stattdessen einen sechs Jahre gültigen biometrietauglichen Pass beantragen. Menschen, die sich keinem Geschlecht zuordnen, können künftig ein „X“ in den Reisepass eintragen lassen statt „M“ für Mann oder „F“ für Frau.

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RND/dpa

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