Hass im Internet: Facebook und Co. liefern keine Infos an das BKA

Der Verfasser der gefälschten Mails gibt sich als Direktor des Bundeskriminalamtes aus.

Das Bundeskriminalamt kann das geänderte Netzwerk­durch­setzungs­gesetz (NetzDG) bis auf Weiteres nicht vollstrecken.

Berlin. Das Bundeskriminalamt kann das geänderte Netz­werk­durch­setzungs­gesetz (NetzDG), das soziale Netzwerke seit dem 1. Februar verpflichtet, ihm strafbare Inhalte zu melden, bis auf Weiteres nicht vollstrecken. Das sagte ein BKA-Sprecher dem Redaktions­Netzwerk Deutschland (RND).

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„Bis heute haben sich die nach dem NetzDG verpflichteten Tele­medien­dienste­anbieter trotz entsprechender Aufforderungen technisch nicht an das Bundes­kriminal­amt angebunden, sodass von diesen elektronisch derzeit keine Meldungen von strafbaren Inhalten an das BKA übermittelt werden können“, sagte er.

Gleichwohl habe die beim BKA eingerichtete Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI) am Dienstag wie geplant ihre Arbeit aufgenommen. Es würden „dezentrale Meldestrukturen, die in den Ländern zur Bekämpfung von Hass und Hetze im Internet bereits bestehen, beim BKA zentral zusammengeführt“, sagte der Sprecher.

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Neue Kooperationen zur Hassbekämpfung

So würden Meldungen der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internet- und Computer­kriminalität (ZIT) bei der General­staats­anwalt­schaft Frankfurt am Main aus den Aktions­programmen „Hessen gegen Hetze“ und „Keine Macht dem Hass“ sowie Meldungen der Zentral- und Ansprech­stelle Cybercrime NRW (ZAC) bei der Staats­anwalt­schaft Köln aus der Initiative „Verfolgen statt nur löschen“ im ZMI-Prozess verarbeitet.

Künftig würden auch Meldungen der Meldestelle „Respect!“ der Jugendstiftung im Demokratie­zentrum Baden-Württemberg berücksichtigt.

Auf Basis dieser Kooperations­strukturen werde die ZMI die eingehenden Meldungen auf deren strafrechtliche Relevanz sowie potenzielle Gefährdungen prüfen. In relevanten Fällen sei es Aufgabe der Zentralstelle, Verursacher festzustellen, um den Vorgang an örtlich zuständige Straf­verfolgungs­behörden abgeben zu können. Das seien meist die Landes­kriminal­ämter.

Grünen-Politiker von Notz: „Es gilt, keine Zeit zu verlieren“

Bisher mussten soziale Netzwerke strafbare Inhalte nur löschen. Jetzt müssen sie diese an das BKA melden. Bereits im Sommer letzten Jahres haben Facebook und Google jedoch Anträge auf Einstweilige Anordnung gegen das Gesetz eingereicht. Zuletzt haben auch Tiktok und Twitter geklagt. Sie betrachten das neue NetzDG als unverhältnis­mäßig.

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Das zuständige Bundes­justiz­ministerium hat daraufhin schon vor der Bundes­tags­wahl entschieden, das Gesetz nicht zu vollziehen, sondern die Gerichts­ent­scheidung abzuwarten. Sollte das Gericht den Anträgen auf Einstweilige Anordnung stattgeben, würde das Gesetz nicht vollstreckt, bis eine Entscheidung in der Hauptsache fällt.

Der stellvertretende Vorsitzende der Grünen-Bundestags­fraktion, Konstantin von Notz, sagte dem RND: „Wichtig ist, dass die relevanten Straftaten schnell und entschlossen bekämpft werden. Bund und Länder müssen die Sicherheits­behörden dafür personell und technisch ausstatten. Es gilt, keine Zeit zu verlieren.“

Derzeit sei Skepsis angebracht, ob die Sicherheits­behörden der Flut von Meldungen überhaupt Herr werden könnten. Der Deutsche Richterbund und das BKA rechnen für den Fall, dass das Gesetz zur vollen Anwendung käme, mit 150.000 Strafverfahren pro Jahr.

RND

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