Ein Fall für das Bundesverfassungsgericht? Sachsens Linke will Maier als Richter verhindern
:format(webp)/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/VZ5R3INOPVEG7LYHJIIKHNDN2M.jpg)
Jens Maier will nach seinem Mandat im Bundestag wieder Richter in Sachsen werden.
© Quelle: Dpa
Dresden. Im Fall des früheren AfD-Bundestagsabgeordneten Jens Maier, der ins Richteramt zurückkehren will, warnt die sächsische Linke vor fehlender Konsequenz. Maier sei ein Rechtsextremist und dürfe nie wieder Recht sprechen, erklärte der Vorsitzende der sächsischen Linksfraktion, Rico Gebhardt, am Mittwoch in Dresden. Er gehöre dem völkisch-nationalistischen Flügel der AfD an, der trotz formaler Auflösung im April 2020 fortbestehe und aktiv sei.
Gebhardt appellierte an die Koalitionspartner CDU, Grüne und SPD, im Landtag einen Antrag zu stellen, damit das Bundesverfassungsgericht über den Fall entscheiden kann. Die dafür notwendige Zweidrittelmehrheit im Plenum werde nicht an der Linksfraktion scheitern. Die Unabhängigkeit der sächsischen Justiz müsse gesichert werden. Maiers Amt als Richter am Dresdner Landgericht hatte seit 2017 geruht, weil er für die AfD im Bundestag saß.
Fall Maier: Präzedenzfall für die Justiz?
Sachsens Justizministerin Katja Meier (Grüne) hatte sich in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ in einem Gastbeitrag zu dem Fall geäußert - ohne Maier namentlich zu nennen. Der Rechtsstaat sei gehalten, „beim Umgang mit Gegnern der Verfassung, vor allem auch möglichen Verfassungsfeinden in den eigenen Reihen“, bestehende Handlungsmöglichkeiten auszuschöpfen. Die Ministerin benannte das Mittel der Richteranklage.
Verstoße ein Richter gegen die Verfassung, bekämpfe er gar die freiheitliche demokratische Grundordnung, könne er durchs Bundesverfassungsgericht auf Antrag von Bundes- oder Landtag in den Ruhestand versetzt werden, schrieb Meier. Dieses Instrument sei aber noch nie angewendet worden.
An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt von Twitter, Inc., der den Artikel ergänzt. Sie können ihn sich mit einem Klick anzeigen lassen.
Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unseren Datenschutzhinweisen.
Erst zu Beginn des Jahres hatte der sächsische Verfassungsschutz bestätigt, Maier als Rechtsextremisten eingestuft zu haben. Er werde dem rechtsnationalen sogenannten „Flügel“ in der AfD zugerechnet.
RND/epd