Kampf gegen Extremisten in Bundeswehr: Gesetzesverschärfung auf der Kippe

Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU), Verteidigungsministerin.

Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU), Verteidigungsministerin.

Berlin. Eine von Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) im Kampf gegen Rechtsextremisten geplante Änderung soldatenrechtlicher Vorschriften steht auf der Kippe.

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Sowohl in ihrer eigenen Partei als auch beim Koalitionspartner SPD gibt es Widerstand dagegen, eine vereinfachte Entlassung auch bei länger gedienten Zeitsoldaten möglich zu machen.

Kramp-Karrenbauer will mit einer Gesetzesänderung ermöglichen, dass Zeitsoldaten auch noch im 5. bis 8. Dienstjahr fristlos entlassen werden können, wenn sie Dienstpflichten schuldhaft verletzt haben und die militärische Ordnung oder das Ansehen der Bundeswehr ernstlich gefährden.

Für den Plan soll eine Regelung im Soldatengesetz, die bisher in den ersten vier Dienstjahren von Zeitsoldaten gilt, zeitlich verdoppelt werden. Gegen solche Entlassungen auf dem Verwaltungsweg und ohne Gerichtsurteil gab es dem Vernehmen nach von Unionspolitikern deutliche Kritik, die nicht ausgeräumt werden konnte.

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Siemtje Möller, verteidigungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, sagte der Deutschen Presse-Agentur am Donnerstag, ihre Partei sei sich einig, dass der Entwurf „zu kurz greift“.

„Von den Verschärfungen betroffen sind ausschließlich die Zeitsoldaten. Rechtsextremismus macht aber nicht an einer einzigen Berufsgruppe Halt“, so Möller. „Wir wollen alle staatsfeindlichen Extremisten oder Personen, denen besonders schwere Vergehen nachgewiesen werden konnten, mit einbeziehen. Also auch Berufssoldaten und Beamte.“

Es werde „im Herbst“ im Verteidigungsministerium eine gemischte Expertengruppe Vorschläge zur Änderung des Wehrdisziplinarrechts vorlegen.

Eine Sprecherin des Verteidigungsministerium sagte, der Gesetzentwurf sei Teil der Anstrengungen, in Fällen von Extremismus wirksamer zu reagieren. „Unser Ziel ist weiterhin, die Entlassungsmöglichkeit von Soldatinnen und Soldaten auf Zeit auf acht Jahre auszuweiten als eine schnell umsetzbare Alternative zu einem jahrelangen Disziplinarverfahren - natürlich unter Wahrung der Rechte der Betroffenen“, sagte sie.

Bei mehr als 30 Prozent der erkannten Extremisten oder Personen mit fehlender Verfassungstreue käme nach der Gesetzesänderung eine unverzügliche Entlassung aus der Bundeswehr in Betracht.

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RND/dpa

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