Justizminister Buschmann: Wenn Impfung nur wenige Monate hält, „spricht das eher gegen eine Impfpflicht“
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Marco Buschmann, Bundesjustizminister der FDP.
© Quelle: Kay Nietfeld/dpa
Hamburg. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) fordert in der Debatte um eine allgemeine Impfpflicht eine vernünftige Nutzenabwägung. In einem Interview mit der „Zeit“ erklärte der FDP-Politiker: „Wenn es im Februar/März belastbare Anhaltspunkte dafür gibt, dass die Impfpflicht eine deutliche Vergrößerung des Freiheitsspielraums für uns alle bringt, dann spricht viel dafür.“ Unter dem Eindruck der Omikron-Variante gab Buschmann jedoch zu bedenken, dass der Erfolg einer verpflichtenden Impfung durch eine neue Variante geschmälert werden könnte. „Wenn das Impfen absehbar nur für zwei, drei Monate helfen sollte, aber ansonsten im Grunde alles bleibt, wie es ist, dann spricht das eher gegen eine Impfpflicht“, so der Justizminister.
Buschmann: Aufhebung der pandemischen Lage war richtig
Auch den Vorwurf, die Ampel habe sich durch eine verfrühte Aufhebung der pandemischen Lage im November vergangenen Jahres wichtiger Maßnahmen beraubt, will Buschmann nicht gelten lassen. Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz habe die Ampelregierung bewiesen, „dass wir mit milderen Mitteln in der Lage waren, die vierte Welle zu brechen.“
Eine wichtige Rolle dabei spielte auch das Impfen. So hatte der Bundestag im vergangenen Jahr bereits eine Impfpflicht für das Personal von Einrichtungen beschlossen, in denen besonders durch Covid-19 gefährdete Menschen versorgt, behandelt oder betreut werden. Diese im Wesentlichen auf das Gesundheitswesen und die Pflege begrenzte Pflicht gilt ab Mitte März.
Abstimmung ohne Fraktionszwang
Die Debatte über eine allgemeine Impfpflicht im Bundestag soll nun zeitnah folgen. Dazu können Anträge eingebracht werden, über die die Angeordneten dann jeweils nach Überzeugung und nicht nach Parteidisziplin abstimmen sollen. Konkrete Entwürfe für eine allgemeine Impfpflicht liegen bislang noch nicht vor. Aus den Reihen der FDP gibt es aber bereits einen Entwurf zur Ablehnung einer allgemeinen Impfpflicht. Gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht gibt es bereits Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht. Wie ein Sprecher am Dienstag auf Nachfrage sagte, sind derzeit drei Verfahren bekannt.
In Deutschland sind nach Angaben des Robert Koch-Instituts aktuell 71,3 Prozent der Bevölkerung vollständig, also in der Regel zweimal, gegen Covid-19 geimpft. Gut 39 Prozent haben auch bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten.
RND/dre/epd