Justizminister Buschmann hofft auf Ende vieler Corona-Regeln im März

Marco Buschmann (FDP), Bundesminister der Justiz. (Archivbild)

Marco Buschmann (FDP), Bundesminister der Justiz. (Archivbild)

Berlin. Bundesjustizminister Marco Buschmann hat die Rücknahme vieler Corona-Beschränkungen für März in Aussicht gestellt. „Ich hoffe, dass im März viele Schutzmaßnahmen zurückgenommen werden können“, sagte der FDP-Politiker der „Rheinischen Post“ (Mittwoch).

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Voraussetzung sei, dass wie vom Robert Koch-Institut (RKI) prognostiziert „ab Mitte Februar die Fallzahlen wieder sinken“. Auch dürften nicht kurzfristig neue Virusvarianten auftauchen, die die Lage wieder komplett verändern. Auf die Frage, welche Lockerungen er sich vorstellen könne, sagte der Minister, man müsse hinterfragen, ob die 2G-Regel im Einzelhandel noch begründbar sei. Mit der 2G-Regel haben nur Geimpfte und Genesene Zutritt.

Der Chef der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Gerald Gaß, befürwortete, dass jetzt über Lockerungen diskutiert wird, mahnte aber: „Das heißt aber nicht, dass jetzt Öffnungen erfolgen sollen.“ Lockerungen könne es erst geben, wenn der Scheitelpunkt der Omikron-Welle überschritten sei und man sehe, dass die Krankenhäuser nicht überlastet seien. „Im Moment sieht es gut aus“, sagte Gaß der „Rheinischen Post“.

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Am 16. Februar kommt es zur nächsten Bund-Länder-Runde

CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt forderte in der „Welt“ noch im Februar Entscheidungen über Öffnungsperspektiven. Die Krankenhausbelegung müsse handlungsleitender Maßstab für die Politik sein. „Es ist ein Plädoyer für mehr Eigenverantwortung. Noch braucht es Maßnahmen wie die Maskenpflicht. Aber wir müssen eine Perspektive vorstellen, Stück für Stück die Einschränkungen des täglichen Lebens zu reduzieren - im Handel, in der Gastronomie, in Kultur, Sport, Freizeit“, sagte der CSU-Politiker.

Bund und Länder wollen am 16. Februar erneut über die Corona-Lage sprechen. Bei der Runde am 24. Januar hatten sich Bund und Länder bereits darauf verständigt, dass Öffnungsperspektiven entwickelt werden sollten für den Moment, zu dem eine Überlastung des Gesundheitssystems ausgeschlossen werden könne.

RND/dpa

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