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Infektionsschutzgesetz vor Änderung: Diese Corona-Regeln sind bald verboten

Ausgangssperren wie hier in Stuttgart sind bald rechtlich nicht mehr möglich.

Ausgangssperren wie hier in Stuttgart sind bald rechtlich nicht mehr möglich.

Berlin. SPD, Grüne und FDP wollen für bald rechtlich nicht mehr mögliche Corona-Beschränkungen der Länder wie Ausgangsbeschränkungen eine maximale Geltungsfrist bis Mitte Dezember setzen.

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Falls Länder unter der bisherigen Rechtslage Maßnahmen beschlössen, die künftig nicht mehr möglich wären, könnten diese längstens bis 15. Dezember in Kraft bleiben, beschloss der Hauptausschuss des Bundestags am Dienstagabend mehrheitlich, wie die Deutsche Presse-Agentur aus Fraktionskreisen erfuhr. Der Ausschuss segnete die geplanten Details der Änderungen des Infektionsschutzgesetzes ab.

Die geplante Ampelkoalition will mit der Änderung des Gesetzes die epidemische Lage als Rechtsbasis für Corona-Maßnahmen abschaffen. Sie soll durch einen verkleinerten Katalog möglicher Länder-Maßnahmen ersetzt werden. Eine Aussetzung von Schulunterricht, Ausgangssperren und Schließungen von Läden und Gaststätten soll es dann nicht mehr geben können.

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Am Donnerstag sollen die Pläne im Bundestag beschlossen werden. Neu eingeführt werden soll das Prinzip 3G am Arbeitsplatz und im öffentlichen Nah- und Fernverkehr inklusive dem Flugverkehr, also Zugang nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete.

RND/dpa

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