Länder wollen Wieder-Öffnung von Kitas beraten – Forderung nach “Corona-Elterngeld”
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Franziska Giffey (SPD), Bundesfamilienministerin, spricht auf einer Pressekonferenz zur aktuellen Lage bei der Bekämpfung des Coronavirus.
© Quelle: Annegret Hilse/Reuters Pool/dpa
Berlin. Bei einem Gespräch mit ihren Länderkollegen ist Bundesfamilienministerin Franziska Giffey mit ihrem Vorhaben gescheitert, die Kinder-Notbetreuung in der Corona-Krise bundesweit einheitlich auszuweiten. Eltern bräuchten jetzt “verständliche, möglichst bundesweit einheitliche Regelungen”, hatte die SPD-Politikerin im RBB gesagt, bevor sie mit den Landesbildungsministern in einer Telefonkonferenz beriet.
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Es müsse geklärt werden, auf welche Berufs- und Bedarfsgruppen das Angebot ausgeweitet werde. Dabei sei es sehr wichtig, an die Alleinerziehenden zu denken, betonte Giffey, und im Sinne der Kinder zu handeln.
Anspruch wird auf weitere Berufsgruppen ausgeweitet
Nun wird der Anspruch auf Notbetreuung für jüngere Kinder zwar auf weitere Berufsgruppen ausgeweitet – aber von Land zu Land verschieden. „Bis mindestens zum 3. Mai 2020 regeln und erweitern die Bundesländer die Notbetreuung im Rahmen ihrer landesspezifischen Notwendigkeiten und Gegebenheiten“, verkündete die Runde nach dem Gespräch schriftlich. Damit bleibt es auch im Ermessen der Länder, Alleinerziehende besonders zu berücksichtigen.
Gemeinsam ist den Regelungen grundsätzlich, dass die Notbetreuung meist für Kinder ab dem Kita-Alter bis zur sechsten Klasse gilt und für die Kinder von Eltern angeboten, die dringend an ihrem Arbeitsplatz gebraucht werden - etwa im Gesundheitswesen, im Lebensmittelhandel, in der Pflege oder bei der Polizei.
Länder weiten Anspruch bereits aus
Seit sich Bund und Länder bereits am Mittwoch auf eine Ausweitung der Notbetreuung verständigt hatten, kündigten mehrere Landesregierungen ihre Prinzipien dafür an. Dazu zählt in vielen Ländern nun auch, dass ein Elternteil in einem „systemrelevanten“ Job für den Anspruch ausreicht. “Das ist schon mal ein wichtiger Schritt”, lobte Giffey. Auch die Ausweitung auf Alleinerziehende hatten mehrere Landesregierungen bereits am Donnerstag angekündigt, darunter Schleswig-Holstein, Hamburg, Hessen und Bayern.
Im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen etwa dürfen von 23. April an auch Mitarbeiter von Tankstellen, des Lebensmittelhandels, von Drogerien sowie Hausmeister ihre Kinder in die Notbetreuung bringen, zudem Bankangestellte und Mitarbeiter in Pharmaindustrie und Seifenfabriken.
In Mecklenburg-Vorpommern werden künfitg auch Kinder von Erziehern und Mitarbeitern ambulanter Pflegedienste, von Postzustellern sowie von Mitarbeitern der Regierung und der Parlamente in die Kita gebracht werden dürfen, oder auch von unabkömmlichen Lehrkräften, Hebammen und Rechtsanwälten.
Planung für Wieder-Öffnung ab 3. Mai beginnen am Montag
Für die Zeit nach dem 3. Mai soll von Montag an gemeinsam mit Experten ein Konzept erarbeitet werden, das Leitlinien und Empfehlungen zur schrittweisen Wiedereröffnung der Kindertagesbetreuung formuliert. „Wann und wie diese umgesetzt werden können, hängt vom Verlauf des Infektionsgeschehens ab“, hieß es nach der Konferenz.
Aus Sicht von Opposition und Sozialverbänden reicht die Notbetreuung als Hilfestellung für Eltern nicht aus: Sie forderten auch finanzielle Hilfen für die Eltern. Bislang gebe es keine zufriedenstellende Lösung, die erwerbstätige Eltern in der Corona-Krise absichere, erklärte der Sozialverband VdK: Nötig sei etwa ein spezieller Kündigungsschutz oder einen höherer Elterngeldanspruch, um die Verdienstausfälle der Familien auszugleichen.
Auch Grüne und Linke forderten mehr Unterstützung für Familien, die durch die Schließungen von Kitas und Schulen in Bedrängnis kommen – etwa durch Sonderzuschläge für bedürftige Familien oder durch eine Ausweitung des Elterngeldes.
Wirtschaftsforscher plädieren für Corona-Elternzeit
Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) schlug ein spezielles Elterngeld oder eine Elternzeit für erwerbstätige Eltern für die Zeit der Corona-Krise vor: So hätten Eltern einen Rechtsanspruch auf Arbeitszeitreduzierung mit Kündigungsschutz und erhielten gegebenenfalls auch eine Einkommensersatzleistung.
Nicht alle erwerbstätigen Alleinerziehenden und Familien mit zwei beschäftigten Elternteilen könnten mehrere Monate lang in gewohntem Umfang arbeiten und gleichzeitig Kinder betreuen und Home-Schooling leisten. Um zu verhindern, dass überwiegend Frauen in Corona-Elternzeit gingen, könnte eine gleichberechtigte Arbeitszeitreduzierung Bedingung sein.