BGH: Mordurteil gegen NSU-Terroristin Zschäpe ist rechtskräftig

ARCHIV - 20.07.2016, Bayern, München: Die als Mittäterin bei den Verbrechen der rechtsextremen Terrorzelle «Nationalsozialistischer Untergrund» (NSU) angeklagte Beate Zschäpe sitzt im Gerichtssaal im Oberlandesgericht. Gut drei Jahre nach der Urteilsverkündung im NSU-Prozess äußert sich der Bundesgerichtshof (BGH) am 19. August zu den eingelegten Revisionen. Foto: picture alliance / dpa +++ dpa-Bildfunk +++

ARCHIV - 20.07.2016, Bayern, München: Die als Mittäterin bei den Verbrechen der rechtsextremen Terrorzelle «Nationalsozialistischer Untergrund» (NSU) angeklagte Beate Zschäpe sitzt im Gerichtssaal im Oberlandesgericht. Gut drei Jahre nach der Urteilsverkündung im NSU-Prozess äußert sich der Bundesgerichtshof (BGH) am 19. August zu den eingelegten Revisionen. Foto: picture alliance / dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Karlsruhe. Beate Zschäpe ist rechtskräftig als Mittäterin der Neonazi-Terrorzelle “Nationalsozialistischer Untergrund” (NSU) verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf ihre Revision mit schriftlichem Beschluss und strich nur eine Einzelstrafe, wie das Karlsruher Gericht am Donnerstag mitteilte. “Die lebenslange Gesamtfreiheitsstrafe und die festgestellte besondere Schuldschwere sind hiervon jedoch unberührt geblieben.” Auch die Urteile gegen die NSU-Unterstützer Ralf Wohlleben und Holger G. seien rechtskräftig.

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Zschäpe hatte fast 14 Jahre mit ihren Freunden Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt im Untergrund gelebt. In dieser Zeit ermordeten die Männer acht türkischstämmige und einen griechischstämmigen Kleinunternehmer sowie eine Polizistin. 2011 nahmen sie sich das Leben, um der drohenden Festnahme zu entgehen. Zschäpe zündete die gemeinsame Wohnung an, verschickte ein Bekennervideo und stellte sich.

Zschäpe zu lebenslanger Haft verurteilt

Das Mammutverfahren um die Morde und Anschläge der Neonazi-Terrorzelle NSU war am 11. Juli 2018 nach mehr als fünf Jahren und über 400 Verhandlungstagen zu Ende gegangen. Das Oberlandesgericht (OLG) München verurteilte Zschäpe, die einzige Überlebende des Trios, als Mittäterin zu lebenslanger Haft - auch wenn es keinen Beweis gibt, dass sie selbst an einem der Tatorte war. Außerdem stellten die Richter die besondere Schwere der Schuld fest.

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Ralf Wohlleben wurde als Waffenbeschaffer wegen Beihilfe zum Mord zu zehn Jahren Haft verurteilt, Holger G. wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung zu drei Jahren Haft. Das schriftliche Urteil liegt seit Ende April 2020 vor, es ist 3025 Seiten lang.

Der BGH prüft Urteile ausschließlich auf Rechtsfehler. Er hört also keine Zeugen mehr. Hält das Urteil der Überprüfung stand, wird es rechtskräftig. Haben die Revisionen Erfolg, heben die Richter es ganz oder teilweise auf. Eine Hauptverhandlung gibt es nur in etwa fünf Prozent aller Revisionen. Unter bestimmten Bedingungen können die Richterinnen und Richter auch schriftlich per Beschluss entscheiden - nämlich dann, wenn sie eine Revision für unzulässig oder offensichtlich unbegründet halten. Gleiches gilt, wenn der Senat die Revision zugunsten eines Angeklagten einstimmig für begründet hält.

BGH will im Dezember Urteil gegen André E. verhandeln

Außerdem will der BGH noch in diesem Jahr über das Urteil gegen den Mitangeklagten André E. im NSU-Prozess verhandeln. Vor dem 3. Strafsenat solle am 2. Dezember verhandelt werden, kündigte das Gericht am Donnerstag in Karlsruhe an. „Als Termin zur Verkündung einer Entscheidung ist der 15. Dezember 2021 in Aussicht genommen”, teilte der BGH weiter mit. (Az.: 3 StR 441/20)

Das Oberlandesgericht (OLG) München hatte E. am 11. Juli 2018 wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Er habe dem NSU-Trio mehrere Bahncards verschafft, die auf ihn und seine Ehefrau ausgestellt waren - aber mit Fotos von Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe versehen waren.

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Mit dem Urteil blieb das OLG weit unter der Forderung der Anklage, die auf Beihilfe zum versuchten Mord plädiert hatte. Hintergrund ist, dass E. unter anderem auch ein Wohnmobil angemietet haben soll, mit dem die Täter für einen Bombenanschlag nach Köln fuhren.

Weil bei E. im einzigen Fall auch die Bundesanwaltschaft begründet Revision beantragt hat, musste der BGH eine Hauptverhandlung ansetzen. Bei den Mitangeklagten hatten nur deren Verteidiger Rechtsmittel eingelegt, nicht aber die Anklageseite.

RND/dpa

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