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Prozesse

Oberverwaltungsgericht verwehrt Bürgermeister Waffenschein

Eine Anzeigetafel weist an einem Sitzungssal auf eine öffentliche Verhandlung hin.

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Lüneburg (dpa/lni). Der Bürgermeister der Gemeinde Harsum hat weiterhin keinen Anspruch auf Erteilung eines Waffenscheins. Das geht aus einer am Montag veröffentlichten Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg hervor. Demnach lehnte das OVG den Antrag auf Zulassung der Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover ab, das damit rechtskräftig ist. (AZ.: 11 LA 65/23)

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Der Rathaus-Chef wollte die Schusswaffe nach eigenen Angaben führen, da er sich in der Vergangenheit vermehrt Anfeindungen und tätlichen Angriffen im Zusammenhang mit seiner Amtsführung ausgesetzt sah. Der Landkreis hatte die Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis jedoch abgelehnt.

Das Verwaltungsgericht Hannover hatte die Klage des Bürgermeisters gegen den Landkreis im Februar abgewiesen, weil er nicht glaubhaft gemacht hatte, wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib und Leben gefährdet zu sein. Das OVG habe nun die Berufung abgelehnt, weil der Bürgermeister das Vorliegen eines Zulassungsgrundes nicht dargelegt habe, erklärte ein Sprecher. Insbesondere habe er nicht nachgewiesen, dass ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts bestehen. Der OVG-Beschluss ist nicht anfechtbar.

© dpa-infocom, dpa:230911-99-157156/3

HAZ

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