Begriff “Rasse” aus Grundgesetz streichen: Hintergründe und die Meinungen der Parteien
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Gemeinsam mit Aminata Touré, die grüne Vizepräsidentin des Landtags Schleswig-Holstein, schrieb Parteivorsitzender der Grünen Robert Habeck, dass der Begriff 'Rasse' aus dem Grundgesetz verschwinden müsse. Die Grüne-Fraktion hat bereits ein Gesetzentwurf, was sie in den Bundestag einbringen möchte.
© Quelle: Kay Nietfeld/dpa
Warum wollen die Grünen das Wort “Rasse” aus dem Grundgesetz streichen?
Berlin. Der Begriff “Rasse” manifestiere eine Unterteilung von Menschen in Kategorien. So argumentierten Aminata Touré, die grüne Vizepräsidentin des Landtags Schleswig-Holstein, und der Parteivorsitzende Robert Habeck im Zuge der aktuellen Rassismus-Debatte in einem Gastbeitrag in der Berliner “tageszeitung”: "Es gibt eben keine ‘Rassen’. Es gibt Menschen”, schreiben sie.
Schon bald werde die Grünen-Fraktion einen Gesetzentwurf in den Bundestag einbringen und bei den anderen Fraktionen um ein gemeinsames, interfraktionelles Vorgehen werben, sagte Fraktionsvize Konstantin von Notz dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).
Ist die Forderung der Grünen eine Reaktion auf den Tod des US-Amerikaners George Floyd?
Nein. Die Grünen hatten bereits zwei Wochen vor Floyds gewaltsamen Tod einen Antrag mit dem Titel „Hass und Hetze wirksam bekämpfen, Betroffene stärken und Bürgerrechte schützen“ in den Deutschen Bundestag eingebracht.
Darin wird gefordert, dass das historisch als Gegenbegriff zur NS-Rassenideologie gemeinte, aber wissenschaftlich falsche Wort “Rasse” bei den Diskriminierungsverboten in Artikel 3 Absatz 3 im Grundgesetz durch den Begriff “rassistisch” ersetzt werde. Außerdem forderten sie, dass das Grundgesetz dem Staat eine ausdrückliche Pflicht zuschreibt, den Schutz gegen alle Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit zu gewährleisten. "Wir haben uns intensiv - auch unter Einbeziehung externen Sachverstands - mit der Thematik beschäftigt”, betonte von Notz.
Inwiefern ist der Begriff “Rasse” wissenschaftlich falsch?
Wissenschaftlich gesehen gibt es keine Menschenrassen. Die Deutsche Zoologische Gesellschaft und das Institut für Zoologie und Evolotionsforschung der Friedrich-Schiller Universität Jena veröffentlichten letztes Jahr einen gemeinsamen Forschungsartikel. Darin heißt es, dass es keine biologische Begründung dafür gibt, Menschengruppen als “Rasse” zu bezeichnen. "Das Konzept der Rasse ist das Ergebnis von Rassismus und nicht dessen Voraussetzung”, erklären sie.
Wie kann das Grundgesetz grundsätzlich geändert werden?
Um das Grundgesetz zu ändern, ist ein anderes Gesetz nötig. Dieses muss den Wortlaut des Grundgesetzes ausdrücklich ändern oder ergänzen. Es kann nur mit einer absoluten Zweidrittelmehrheit von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden. Um also den Begriff “Rasse” aus dem Grundgesetz zu streichen, bräuchten zunächst die Grünen im Bundestag mindestens die Unterstützung von CDU/CSU, SPD und Linksfraktion.
Was sagen die Gegner des Vorstoßes?
Skepsis kommt aus der Unionsfraktion. Er halte es zwar für richtig, das Grundgesetz dort zu modernisieren, wo es nicht mehr zeitgemäß ist, sagte ihr Vizechef Thorsten Frei dem RND. “Außerdem müssen wir Rassismus in unserer Gesellschaft bekämpfen. Zweifel habe ich aber, ob uns eine Änderung des Gleichheitsgrundsatzes in Artikel 3 Grundgesetz bei der Verwirklichung dieses Ziels wirklich voran bringen würde."
Die rassistische Ungleichbehandlung von Menschen sei verboten, betonte Frei. “Dieses Verbot formuliert das Grundgesetz bereits jetzt klar und für jedermann verständlich. Darauf kommt es an.” Es mangele zwar teilweise an der konsequenten Umsetzung dieses Verbotes, sagte der Unionspolitiker. "Daran wird aber eine Grundgesetzänderung nichts ändern, sondern nur der entschlossene Kampf gegen rassistisches Verhalten.”
Die AfD spricht sich entschieden gegen eine Änderung des Artikels aus. “Wenn es Rassen gibt, ist die aktuelle Fassung des Grundgesetzes nicht zu beanstanden, denn dann steht es ja zurecht drin. Wenn es hingegen keine Rassen geben sollte, gäbe es auch keinen ‚Rassismus‘ und der Zirkus der letzten Tage wäre noch weniger nachvollziehbar”, erklärte Stephan Brandner, stellvertretender Bundessprecher der AfD, dem RND.
Wer unterstützt die Forderung?
Die Linke würde ebenfalls für die Streichung des Begriffs stimmen. Jan Korte, Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion sagte dem RND, dass seine Partei bereits 2010 einen entsprechenden Antrag eingebracht habe. “Nur rassistische Theorien gehen von der Annahme aus, dass es unterschiedliche menschliche ‘Rassen’ gebe", sagte er. “Es ist deshalb völlig richtig und schon lange eine Forderung von Menschenrechtlern und der Linken, dass der Begriff im Grundgesetz gestrichen wird.”
Dabei dürfe allerdings nicht das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes, das ja eine direkte Konsequenz aus der rassistischen Ideologie und monströsen Vernichtungspolitik des Nationalsozialismus ist, verwässert werden.
Auch die FDP hat sich für das Streichen des Wortes ‘Rasse’ ausgesprochen. Stattdessen sollte ‘ethnische Herkunft’ eingesetzt werden, so der Vorschlag von Marco Buschmann, Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP. „Das Grundgesetz wendet sich entschieden gegen Rassismus. Das muss es aber auch sprachlich zum Ausdruck bringen”, sagte er dem RND.
Ähnlich wie die CDU ist die SPD der Meinung, dass die Streichung des Begriffs aus dem Grundgesetz nicht ausreiche. „Weil fälschlicherweise der Eindruck entsteht, dass es tatsächlich unterschiedliche „Rassen“ geben würde, muss der Begriff auch in einfachen Gesetzen wie etwa dem Strafgesetzbuch oder dem Antidiskriminierungsgesetz ersetzt werden", erklärt Johannes Fechner, rechtspolitischer Sprecher der SPD. “Der Vorschlag von FDP und Linken, auf die „ethnische Herkunft“ abzustellen, wäre allerdings eine Verschlimmbesserung, weil sie den Schutzbereich verengt”,, so Fechner weiter. "Stattdessen sollte geregelt werden, dass niemand aus rassistischen Gründen benachteiligt werden darf“.