Renate Künast bekommt Recht: Ein Erfolg mit Signalwirkung
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Renate Künast, Bundestagsabgeordnete der Grünen.
© Quelle: imago images/Future Image
Berlin. Renate Künast hat einen Erfolg errungen, der optimistisch stimmt. Das Bundesverfassungsgericht zwingt das Berliner Kammergericht, sich erneut mit Beleidigungen zu beschäftigen, die der Grünen-Abgeordneten widerfahren sind. Während die Justiz in der Hauptstadt nur in zwölf Äußerungen von Facebook-Kommentatoren wie „Stück Scheiße“ Beleidigungen sah, werten die Karlsruher Richter alle 22 als beleidigend.
Die Entscheidung zeigt, dass sich Hartnäckigkeit auszahlt. Und Künast ist hartnäckig. Sie zieht durch die Instanzen. Bundestagsvizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt tat es ihr unlängst gleich. Ein Mann aus Rheinland-Pfalz, der Künasts Parteifreundin ein falsches Zitat unterschob und riet, die „Beine breit“ zu machen, bekam sieben Monate – noch auf Bewährung. Beides hat Signalwirkung.
Nicht mit Ruhm bekleckern sich die (teils a)sozialen Netzwerke. Sie weigern sich, strafbare Inhalte ans Bundeskriminalamt zu melden und reichten stattdessen Klagen gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz ein. Die Justiz bekleckert sich ebenfalls nicht mit Ruhm. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Sachen Künast ist eine Ohrfeige.
Darin steht, dass die Berliner Richter „unter Verkennung von Bedeutung und Tragweite des Persönlichkeitsrechts die verfassungsrechtlich erforderliche Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit und dem Persönlichkeitsrecht unterlassen“. Das ist krass – und kein Einzelfall. Manche Urteile schwanken zwischen Ignoranz und Kumpanei.
Dazu passt der Fall des bisherigen AfD-Bundestagsabgeordneten und Rechtsextremisten Jens Maier, über dessen Wiederzulassung als Richter derzeit debattiert wird. Nur der Deutsche Richterbund debattiert nicht mit. Er macht es sich schweigend bequem.