Nach Hasskommentaren im Internet: Renate Künast mit Verfassungsklage erfolgreich
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Renate Künast (Bündnis 90/ Die Grünen)
© Quelle: Annette Riedl/dpa
Karlsruhe. Im Kampf gegen wüste Beschimpfungen auf Facebook hat die Grünen-Politikerin Renate Künast vor dem Bundesverfassungsgericht einen wichtigen Erfolg erzielt. Die Karlsruher Richterinnen und Richter hoben Entscheidungen der Berliner Zivilgerichte auf, wie sie am Mittwoch mitteilten. Diese verletzten die Klägerin in ihrem Persönlichkeitsrecht. (Az. 1 BvR 1073/20)
Die Bundestagsabgeordnete streitet darum, dass Facebook ihr die Daten mehrerer Nutzer herausgibt, damit sie gegen diese gerichtlich vorgehen kann. Zuletzt hatte das Berliner Kammergericht nur 12 von 22 Kommentaren als strafbare Beleidigungen eingestuft und in den anderen Fällen den Auskunftsanspruch verweigert. Dies beruhe auf einem Fehlverständnis und falschen Maßstab, entschieden die Verfassungsrichter. Die zehn Äußerungen müssen nun noch einmal geprüft werden, dabei sind die Vorgaben aus Karlsruhe zu beherzigen.
Sexistische Posts auf Facebook
Unbekannte hatten Künast unter anderem als „Stück Scheisse“ und „altes grünes Dreckschwein“ bezeichnet und noch drastischere und auch sexistische Posts geschrieben.
Der Fall hatte für Aufsehen gesorgt, weil das Landgericht anfangs entschieden hatte, dass Künast als Politikerin alle 22 Beschimpfungen hinnehmen müsse – sie habe Widerstand provoziert. Später hatten die Richter sich korrigiert.
Künast zeigte sich am Mittwoch erfreut über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. „Ein guter Tag für die Demokratie“, schrieb sie auf Twitter und sprach von „Rechtsgeschichte im digitalen Zeitalter“.
RND/dpa