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Menschenhandel und Waffenbesitz: IS-Rückkehrerin aus Sachsen-Anhalt vor Gericht

Wegen Mitgliedschaft in der Terrormiliz Islamischer Staat muss sich eine mutmaßliche IS-Rückkehrerin vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Naumburg verantworten.

Wegen Mitgliedschaft in der Terrormiliz Islamischer Staat muss sich eine mutmaßliche IS-Rückkehrerin vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Naumburg verantworten.

Halle/Naumburg. Wegen Mitgliedschaft in der Terrorormiliz „Islamischer Staat“ (IS) muss sich eine mutmaßliche IS-Rückkehrerin seit Dienstag vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Naumburg verantworten. Die Bundesanwaltschaft wirft der heute 22-Jährigen unter anderem Beihilfe zum Menschenhandel sowie Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und das Waffengesetz vor.

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Der Prozess findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit im Hochsicherheitssaal des Justizzentrums Halle an der Saale statt. „Die Persönlichkeitsrechte der Angeklagten seien dafür ausschlaggebend“, sagte Oberstaatsanwalt Holger Schneider-Glockzin zu der Entscheidung des Gerichts, ohne Zuschauer zu verhandeln.

Die Angeklagte war zum Zeitpunkt der Taten, die ihr vorgeworfen werden, Jugendliche und Heranwachsende. Der Schutz der Persönlichkeit der Beschuldigten in dem Prozess müsse daher besonders gewahrt bleiben.

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Laut Bundesanwaltschaft ist die Angeklagte im Alter von 15 Jahren in das Herrschaftsgebiet des IS nach Syrien gereist. Sie habe sich der Terrormiliz angeschlossen, einen IS-Kämpfer geheiratet und mit ihm eine Jesidin als Sklavin gehalten. Zudem habe sie IS-Frauen ausgeforscht.

2020 kehrte die Sachsen-Anhalterin nach Deutschland zurück, kam in Untersuchungshaft und wurde später unter Auflagen entlassen. Der Prozess soll bis Mai dauern.

RND/dpa

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