AfD-Mann will wieder Richter werden: Maier kritisiert Meier für Umgang mit Maier

Thüringens Innenminister Georg Maier befürwortet einen länderübergreifende Studie zu Rassismus in der Polizei. (Archiv)

Thüringens Innenminister Georg Maier kritisiert die sächsische Justizministerin für den zögerlichen Umgang mit AfD-Richter Jens Maier.

Hamburg. Im Fall der Rückkehr des AfD-Mitglieds Jens Maier in ein Richteramt kritisiert Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) das zögerliche Vorgehen in Sachsen. Der AfD-Mann Maier sei ähnlich radikal wie der thüringische AfD-Fraktionschef Björn Höcke, eine Rückkehr müsse verhindert werden, schreibt Maier in einem Beitrag für die Wochenzeitung „Die Zeit“. Bei solchen Leuten müsse deutlich gemacht werden: „Wir dulden keine Verfassungsfeinde in den Reihen des öffentlichen Dienstes.“

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Der Deutsche Richterbund erklärte am Mittwoch, eine Rückkehr des AfD-Politikers auf den Richterstuhl könne „niemand wollen“.

Maier wird vom Verfassungsschutz als Rechtsextremist eingestuft

Maier, der Richter am Landgericht Dresden war, saß von 2017 bis 2021 für die AfD im Bundestag. Bei der Bundestagswahl im vergangenen September verlor er sein Mandat und stellte in Sachsen einen Antrag auf Rückkehr ins Richteramt. Maier wird vom sächsischen Verfassungsschutz als Rechtsextremist eingestuft.

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Konkrete Kritik übte der Thüringer Innenminister Maier an der sächsischen Justizministerin Katja Meier (Grüne). „Häufig fehlt den zuständigen Stellen der Mut einzuschreiten“, schreibt er in dem am Mittwoch vorab veröffentlichten „Zeit“-Beitrag. Das Abwarten der zuständigen Ministerin in Sachsen aus formaljuristischen Gründen wirke „ziemlich unambitioniert“. Das Disziplinarrecht müsse „schon als scharfes Schwert“ begriffen werden.

Thüringens Innenminister fordert im Umgang mit Extremisten im öffentlichen Dienst grundsätzlich „wieder stärkere Möglichkeiten, Bewerber abzuwehren, die Verfassungsfeinde sind“. Ihm zufolge darf die Fachkompetenz nicht das einzige Kriterium sein. Genauso wichtig müsse es sein, die demokratische Grundfestigkeit zu überprüfen.

Die Vorsitzenden des Deutschen Richterbundes, Barbara Stockinger und Joachim Lüblinghoff, nannten viele von Maiers öffentlichen Äußerungen „unsäglich und inakzeptabel“: „Es wäre ein unerträglicher Zustand, wenn ein offenkundiger Rechtsextremist in den Justizdienst zurückkehren und in Deutschland Recht sprechen würde.“ Der Richterbund stehe in dieser Frage an der Seite etwa des Zentralrats der Juden in Deutschland. Dieser habe zu Recht an die politisch Verantwortlichen in Sachsen appelliert, „alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen“.

Der Verband mahnte eine Prüfung an, „ob das unerträgliche Verhalten Maiers während seiner Abgeordnetenzeit Grundlage für eine erfolgreiche Richteranklage sein kann“. Prüfungsmaßstab sei, ob ein Richter die Gewähr dafür biete, jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung einzustehen. Für rückkehrende Abgeordnete sollten dabei keine anderen Regeln gelten als für aktive Richter und Staatsanwälte.

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RND/epd

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