Paritätsgesetz in Thüringen weiter unzulässig: Bundesverfassungsgericht lehnt Beschwerde ab

Das thüringische Paritätsgesetz bleibt außer Kraft.

Das thüringische Paritätsgesetz bleibt außer Kraft.

Karlsruhe/Erfurt. Den Parteien darf in Thüringen per Gesetz weiterhin nicht vorgeschrieben werden, ihre Kandidatenlisten für Landtagswahlen abwechselnd mit Männern und Frauen zu besetzen. Eine Verfassungsbeschwerde gegen eine Gerichtsentscheidung, die das Paritätsgesetz in dem Bundesland für nichtig erklärt hatte, wurde vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen, wie das Gericht am Dienstag in Karlsruhe mitteilte. Die Verfassungsbeschwerde sei unzulässig, hieß es.

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Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hatte im Sommer 2020 eine gesetzlich verankerte Quotenregelung für Landtagswahlen in Thüringen gekippt.

Die Freiheit der Wahl verlange, dass Wahlen nicht durch Zwang und Druck des Staates durchgeführt würden, hatte der Präsident des Thüringer Verfassungsgerichtshofes, Stefan Kaufmann, die Entscheidung begründet. Geklagt gegen die Quotierungspflicht hatte damals die Thüringer AfD. Auch in Brandenburg scheiterte ein Paritätsgesetz, weil es nach Klagen von NPD und AfD von einem Gericht gekippt wurde.

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RND/dpa

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