Trumps aufgeblähte Firmenbilanzen: Penthouse in Wolkenkuckucksheim

Es ist nicht alles Gold, was glänzt: Trumps Penthousewohnung in seinem Wolkenkratzer an der Fifth Avenue ist offenbar nicht einmal halb so groß wie behauptet.

Es ist nicht alles Gold, was glänzt: Trumps Penthousewohnung in seinem Wolkenkratzer an der Fifth Avenue ist offenbar nicht einmal halb so groß wie behauptet.

Washington. Der nur scheinbar freundliche Brief an den „lieben Alan“ beginnt ebenso schnörkellos wie direkt: „Wir teilen Ihnen mit, dass man sich auf die Finanzberichte für Donald J. Trump der Jahre 2011 bis 2020 nicht länger verlassen sollte“, schrieb William Kelly, der Justiziar der seit 20 Jahren für den Immobilienmogul und Ex-Präsidenten tätigen Wirtschafts­prüfungs­kanzlei Mazars, vorige Woche an Alan Garten, den Finanzchef der Trump-Organisation.

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Letzterer solle auch allen Empfängern der Unterlagen von deren Nutzung abraten. Im Übrigen müsse man wegen eines Interessen­konflikts die Zusammenarbeit einstellen.

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Das nun von der New Yorker Staatsanwalt­schaft im Anhang öffentlich gemachte Schreiben markiert nicht nur das bemerkenswerte Ende einer langen Geschäfts­beziehung. Es liefert auch neue Anhaltspunkte für die Ermittlungen gegen Trump, dem eine betrügerische Aufblähung seiner Vermögenswerte vorgeworfen wird. Zwar haben die Behörden bislang kein Verfahren eingeleitet, sie wollen aber eine Vorladung des Milliardärs und seiner Kinder Donald Jr. und Ivanka durchsetzen. Nach Meinung von Experten dürfte es für Trump zudem deutlich schwieriger werden, neue Geldgeber zu finden.

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Bewusst falsche und irreführende Angaben

Die international tätige Beraterfirma Mazars betont in dem Brief, dass sie die Finanzberichte, die an Banken, Versicherungen, andere Geschäftspartner und auch Medien gingen, „im Einklang mit professionellen Standards“ erstellt habe. Doch hält sie die dazu verwendeten Angaben der Trump-Organisation aufgrund der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen, eigener Untersuchungen sowie „Informationen von internen und externen Quellen“ offenbar nicht mehr für verlässlich.

Was sich hinter der Formulierung verbirgt, lassen die Untersuchungen der New Yorker General­staatsanwältin Letitia James erahnen, die Trumps dubiosen Geschäfts­praktiken seit drei Jahren auf der Spur ist. Ihren Erkenntnissen zufolge hat der Ex-Präsident in der Vergangenheit bewusst falsche oder irreführende Angaben über den Wert von mindestens sechs seiner Immobilien und seines Firmen­konglomerats gemacht. Die mutmaßlichen Betrügereien dienten offenbar dazu, Steuervorteile zu sichern und neue Kredite – auch von der Deutschen Bank – zu bekommen.

Viele Dünen, wenig Villen: Trump im Jahr 2010 bei einem Besuch seines Golfplatzes in Schottland.

Viele Dünen, wenig Villen: Trump im Jahr 2010 bei einem Besuch seines Golfplatzes in Schottland.

Die Auflistung von James ist atemberaubend: So soll mit Aufnahme­gebühren von 150.000 Dollar je Kopf für einen Golfclub im Bundesstaat New York gerechnet worden sein, die nie erhoben wurden. Für die Golfanlage in Schottland wurde der Bau von 2500 Villen in Aussicht gestellt, obwohl nur 1500 Ferienwohnungen geplant waren. Ein Wolkenkratzer an der Wall Street wurde 2015 mit 735 Millionen Dollar angesetzt, war nach Experten­schätzungen aber nur 257 Millionen Dollar wert.

Eine Wohnung schrumpft um 1800 Quadratmeter

Die wohl kurioseste Diskrepanz zwischen den Finanzunterlagen und der Wirklichkeit stellten die Ermittler bei Trumps privatem Penthouse in dem nach ihm benannten Wolkenkratzer an der Fifth Avenue fest. Angeblich sollen die Gemächer des Milliardärs 2800 Quadratmeter groß sein. Tatsächlich messen sie aber „nur“ 1000 Quadratmeter.

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Welche Konsequenzen diese Falschangaben haben, ist dennoch offen. Um offiziell ein Betrugsverfahren einzuleiten, müsste Staatsanwältin James nachweisen können, dass Trump tatsächlich eine betrügerische Absicht hatte und sich die Banken, die ihm Geld liehen, getäuscht fühlen.

Die Anwälte des Ex-Präsidenten könnten argumentieren, dass sich renommierte Geldhäuser bei ihren Entscheidungen kaum auf die Angaben des Kunden verlassen dürften. Neben den zivilrechtlichen Ermittlungen laufen parallel auch strafrechtliche Untersuchungen des Bezirks­staats­anwalts von Manhattan, über deren Inhalt wenig bekannt ist. Auch für diese könnten die Erkenntnisse aber von Interesse sein.

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