Nur geimpft zurück ins Leben?
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Eine Person hält einen gelben Impfpass mit den Aufklebern vom Biontech/Pfizer-Impfstoff. Der Ticketverkäufer CTS Eventim hat vorgeschlagen, dass private Veranstalter in Zukunft zumindest die Möglichkeit haben sollten, nur geimpfte Menschen für Veranstaltungen zuzulassen.
© Quelle: Andreas Arnold/dpa
Berlin. Die Nachricht entpuppte sich schnell als unzulässige Zuspitzung. „Ticketverkäufer will künftige Konzertbesuche nur mit Impfung“, meldete die Nachrichtenagentur dpa am Mittwochmorgen. Der Veranstalter CTS Eventim wolle eine Corona-Impfung zur Voraussetzung für die Teilnahme an Veranstaltungen machen.
Doch das war durch das Zitat von Eventim-Chef Klaus-Peter Schulenberg gar nicht gedeckt, wie das Unternehmen wenig später klarstellte. Tatsächlich hatte er in einem Interview gesagt: „Wenn es genug Impfstoff gibt und jeder sich impfen lassen kann, dann sollten privatwirtschaftliche Veranstalter auch die Möglichkeit haben, eine Impfung zur Zugangsvoraussetzung für Veranstaltungen zu machen.“
So oder so: Die Debatte ist da. Die Problematik, wie angesichts einer steigenden Zahl von Geimpften mit den Einschränkungen der Freiheitsrechte umgegangen werden soll, ist die große Frage der kommenden Monate.
Als erster Bundesminister hatte Außenminister Heiko Maas (SPD) Mitte Januar gefordert, Geimpften früher als anderen den Besuch von Restaurants oder Kinos zu erlauben. Nun äußerte sich auch Kanzlerin Angela Merkel (CDU). Am Dienstagabend sagte sie in der ARD, wenn man allen Bürgern ein Impfangebot gemacht habe und „dann sagen manche Menschen, jetzt möchte ich nicht geimpft werden, dann muss man vielleicht schon solche Unterschiede machen und sagen, okay, wer das nicht möchte, der kann vielleicht auch bestimmte Dinge nicht machen“.
Was also ist der Stand der Dinge? Wir beantworten die wichtigsten Fragen dazu:
Sind Geimpfte – und Genesene – wirklich nicht mehr ansteckend?
Wie lange ein Impfschutz anhält, ist laut Robert-Koch-Institut noch bei keinem der in Deutschland zugelassenen Corona-Impfstoffe bekannt. Einige Geimpfte können sich zudem trotzdem infizieren oder sogar erkranken – und die Infektion dann auch weitergeben. Wie wahrscheinlich das ist, könnte laut Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung in einigen Monaten mit größerer Sicherheit zu sagen sein. Reinfektionen von Genesenen sind selten, aber möglich.
Eine britische Studie kam zu dem Ergebnis, dass der Immunschutz bei 75 bis über 90 Prozent besteht. Nach einer Impfung werden in der Regel mehr Antikörper produziert als nach einer natürlich durchgemachten Infektion. Allerdings ist die Produktion von Antikörpern nur eine von vielen Komponenten des körpereigenen Immunsystems. Bis jetzt kann man daher nicht sicher sagen, ob eine Impfung einen besseren Immunschutz bietet oder ob dieser deutlich länger anhält als nach einer Infektion.
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Die Pandemie und wir
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Was ändert sich, wenn eine Herdenimmunität erreicht ist?
Wenn sich immer mehr Menschen impfen lassen und gleichzeitig immer mehr Menschen Kontakt mit dem Virus hatten, wird die Unterscheidung zwischen Geimpften und Ungeimpften eine immer geringere Rolle spielen. Der Epidemiologe und WHO-Experte Klaus Stöhr schätzt, Sars-CoV-2 werde uns zwar noch jahrzehntelang begleiten, aber nicht mit den derzeitigen Auswirkungen.
Das Virus würde irgendwann nicht mehr Schaden anrichten als andere Erkältungsviren. Ähnlich wie bei der Grippe könnte es sich dann zwar weiterhin empfehlen, Risikogruppen zu impfen. Es wäre aber nicht mehr nötig, sie von Ungeimpften zu isolieren.
Wie kann man nachweisen, dass man geimpft oder immun ist?
Die Bestätigung für die Corona-Impfung wird im gelben Impfausweis oder auf einem Einlegeblatt vermerkt. Der von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) entwickelte Ausweis ist weltweit verwendbar. Er kann aber manipuliert werden. Seit der Einführung der Masernimpfpflicht vor einem Jahr kursieren im Internet Tipps, wie man einen Impfnachweis fälschen kann. Das ist Urkundenfälschung und kann strafrechtlich verfolgt werden. Die EU plant einen einheitlichen Corona-Impfpass, der zusätzlich eine Art elektronisches Siegel enthalten soll, etwa einen QR-Code. Einen Immunitätsausweis für Menschen mit überstandener Covid-19-Erkrankung gibt es bisher nicht. Eine Möglichkeit zum Nachweis wäre die schriftliche Bestätigung eines positiven Antikörpertests.
Dürfen private Veranstalter Nichtgeimpfte überhaupt ausschließen?
Rein rechtlich gesehen ist gegen exklusive Zugänge von Corona-Geimpften zu Konzerten oder Restaurants nichts einzuwenden. Das stellte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) am Mittwoch in einem Gespräch mit dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) klar. „Es macht einen großen Unterschied, ob der Staat Grundrechte einschränken muss oder ob Private Angebote für bestimmte Personengruppen machen möchten“, sagte sie.
„Private dürfen im Grundsatz selbst bestimmen, mit wem sie Geschäfte machen möchten. Wenn zum Beispiel die Restaurants wieder öffnen dürfen und ein Restaurantinhaber dann ein Angebot nur für Geimpfte machen möchte, wird man ihm dies nach geltender Rechtslage schwerlich untersagen können.“
Dürfen Arbeitgeber Unterschiede machen oder Beschäftigte gar zu einer Impfung zwingen?
Arbeitgeber dürfen ihre Mitarbeiter nicht zwingen, sich impfen zu lassen, da eine Impfung die körperliche Unversehrtheit berührt. In Oberbayern ermittelt die Staatsanwaltschaft derzeit gegen einen Zahnarzt, weil er seine Mitarbeiter zu einer Impfung drängen wollte. Ansonsten gibt es hier viele ungeklärte Fragen, die möglicherweise erst durch Gerichtsverfahren entschieden werden.
Dazu zählt, ob Mitarbeiter ihren Impfstatus mitteilen müssen. Arbeitsrechtler halten das für erforderlich, da der Arbeitgeber ansonsten seine Fürsorgepflicht gegenüber anderen Beschäftigten nicht erfüllen könne. Möglich erscheint ihnen die Versetzung eines Nichtgeimpften. Grundsätzlich gilt aber das sogenannte Maßregelungsverbot, das eine unzulässige Benachteiligung von Arbeitnehmern verbietet, wenn sie ihre Rechte in Anspruch nehmen.
Gibt es für medizinisches oder pflegerisches Personal Sonderregeln ?
Ja. Seit der Novellierung des Präventionsschutzgesetzes 2015 dürfen Arbeitgeber in medizinischen Einrichtungen den Impfstatus der Beschäftigten abfragen. Sie müssen dann aus den Informationen Konsequenzen ziehen, um „vermeidbaren Infektionsrisiken“ vorzubeugen. Sie können Bewerber ablehnen oder Mitarbeiter versetzen. Zu den notwendigen Immunisierungen zählt hier auch die Corona-Impfung. Steckt sich ein Patient oder Heimbewohner bei einem Beschäftigten an, könnte die Einrichtung dafür haftbar gemacht werden.
Was tun staatliche Einrichtungen?
Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat mehrfach versichert, dass Bund, Länder und Kommunen in der öffentlichen Daseinsfürsorge keinen Unterschied zwischen Geimpften und Nichtgeimpften machen werden. Das umfasse auch staatliche Dienstleistungen, also etwa den Zugang zu Verwaltungen. Spahn nannte auch Krankenhäuser und den öffentlichen Nahverkehr. Folgt man dieser Aussage, wird es auch an Schulen oder Universitäten keine Unterschiede geben.
Was gilt für den Kulturbereich?
In der Kunst und Kultur ist die Meinung gespalten. Einerseits soll das Publikum schnell zurückkehren, andererseits gibt es Bedenken, wenn nur Geimpfte in den Kulturgenuss kommen dürfen. Der Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft setzt darauf, dass Nichtgeimpfte negative Corona-Tests vorlegen sollen, bis die Impfquote hoch genug ist, wie der Präsident Jens Michow mitteilt. Widerspruch gibt es vom Veranstalter S-Promotion: Der Vorstoß von Eventim verstoße „klar gegen das im Grundgesetz verankerte Diskriminierungsverbot“, so Geschäftsführer Stefan Schornstein. Der Verband AG Kino will nicht auf Impfnachweise zurückgreifen.
Welche Pläne hat die Reisebranche?
Die australische Qantas Airways hatte angekündigt, auf bestimmten Flugstrecken nur noch Geimpfte zu transportieren. „Das ist ihr gutes Recht“, sagt Reiserechtsanwalt Paul Degott. „Auch Hotels, Reedereien und Reiseveranstalter können von der Vertragsfreiheit Gebrauch machen und sagen: ‚Ich will meine Gäste schützen, daher dürfen nur Geimpfte buchen.’“ Europas größter Reiseveranstalter Tui plant keine Impfpflicht. Ohne von der Politik gesetzte Rahmenbedingungen werde es „keine eigene Regelung geben, wonach wir nicht immune Kunden von Reisen ausschließen“, sagt Konzernsprecher Aage Dünhaupt. Auch die Lufthansa Group beabsichtigt nach Auskunft eines Sprechers derzeit nicht, eine Impfpflicht für Fluggäste einzuführen. Tatsächlich aber ist die Reisefreiheit für Geimpfte bereits jetzt etwas größer: Manche Länder haben die Einreiseregeln für Geimpfte gelockert.
Was gilt im Sport?
Die Fußball-Bundesliga spielt seit fast einem Jahr vor fast oder ganz leeren Rängen, die Einnahmen aus den Ticketverkäufen fehlen. Bundesliga-Klubs äußern sich aber abwartend. Man beschäftige sich mit dem Thema, werde die Überlegungen jedoch erst finalisieren, wenn Risikogruppen, Ärzte- und Pflegepersonal mit dem Impfstoff versorgt seien und es um die Impfung der Gesamtbevölkerung gehe, hieß es etwa von Hertha BSC aus Berlin. Für Hansi Flick, Trainer des deutschen Rekordmeisters FC Bayern München, ist zumindest eines klar: Er werde sich „mit Sicherheit“ impfen lassen, wenn er an der Reihe sei, „weil ich finde, dass wir wieder ins normale Leben zurückkommen sollten“.