Sondervermögen für die Bundeswehr: Staatsrechtler äußert Zweifel
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Auf dem Truppenübungsplatz Jägerbrück erhalten Panzergrenadiere der Panzergrenadierbrigade 41 „Vorpommern“ innerhalb der Übung „Haffsturm“ eine Unterweisung (Symbolbild).
© Quelle: Bernd Wüstneck/dpa
Berlin. Der Staatsrechtler Ulrich Battis hat Zweifel an dem Plan geäußert, das Sondervermögen für die Bundeswehr von 100 Milliarden Euro im Grundgesetz zu verankern. „Es kommen immer mehr Sachen in die Verfassung, die da aus verfassungsästhetischen und grundsätzlichen Gründen nicht reingehören“, sagte er dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).
„Das gilt auch für das Sondervermögen. Leider ist das immer mehr eingerissen.“ Battis fügte hinzu: „Aber in diesem Fall ist es zu rechtfertigen. Denn ein Gericht tut sich dann schwer, das zu kassieren. Die offene Frage ist, wie das Sondervermögen zurückgezahlt wird.“
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Was die Bundeswehr mit dem Sondervermögen nun leisten muss
Mit 100 Milliarden Euro soll die Bundeswehr nun endlich auf ein Niveau gehievt werden, das andere Nato-Staaten seit Jahren erfüllen. Aber Geld allein macht nicht glücklich. Die Bundeswehr muss sich umstellen von Friedenssicherung im Ausland auf Landesverteidigung und Schutz der Nato-Außengrenzen, kommentiert Eva Quadbeck.
In der Anhörung des Haushaltsausschusses hatten bereits andere Staats- und Verfassungsrechtler Bedenken angemeldet. Christian Waldhoff von der Berliner Humboldt-Universität sagte Anfang Mai: „Jedes Sondervermögen ist verfassungsrechtlich ein gravierender Systembruch, weil es die verfassungsrechtlich vorausgesetzten und garantierten Haushaltsfunktionen unterminiert.“
Er fuhr fort: „Hier wird eine – meist beachtliche – Vermögensmasse neben dem zentralen Staatshaushalt errichtet und an ihm vorbei verwaltet. Meistens ist für diese Ausgaben nicht das Parlament, sondern die Exekutive zuständig. Durch ihre Randständigkeit und Unübersichtlichkeit wird auch die parlamentarische Finanzkontrolle bei Sondervermögen erschwert.“
Jurist: Ergänzung des Grundgesetzes ist nicht erforderlich
Der Bonner Jurist Joachim Wieland erklärte: „Die geplante Ergänzung des Grundgesetzes ist verfassungsrechtlich nicht erforderlich.“ Sie könne auch ohne Änderung des Grundgesetzes errichtet werden, weil der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine zu einer außergewöhnlichen Notsituation geführt habe, die sich der Kontrolle des Staates entziehe.
Strack-Zimmermann zur Neuausrichtung der Bundeswehr: „Wir brauchen ein Feindbild“
FDP-Verteidigungspolitikerin Marie-Agnes Strack-Zimmermann fordert angesichts des russischen Angriffskriegs in der Ukraine eine Neuausrichtung der Bundeswehr.
© Quelle: RND
Bereits 2010 hatte der CDU-Politiker Norbert Lammert, seinerzeit Bundestagspräsident, Zweifel am Umgang mit dem Grundgesetz geäußert. „Nach Auskunft von Experten hat es inzwischen nahezu den doppelten Umfang gegenüber dem Text von 1949″, sagte er. „Ob es mit der erheblichen Erweiterung auch erheblich besser, jedenfalls präziser geworden ist, diese Frage werden wir uns mindestens gefallen lassen müssen.“
So seien mit dieser „ganz offenkundigen Fehlentwicklung keineswegs nur Fragen der Verfassungsästhetik berührt, sondern auch die hochpolitische Frage verbunden, welche Folgen es eigentlich hat, wenn immer häufiger neben Grundsätzen und Grundregeln politische Gestaltungsabsichten mit Verfassungsrang ausgestattet werden“. Auf diese Weise würden Spielräume künftiger Gesetzgeber eingeschränkt.
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