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Debatte um Gerhard Schröder

Strafe für Schröder: Bundestag prüft Kürzung der Privilegien für alle Altkanzler

Gerhard Schröder (SPD), ehemaliger Bundeskanzler, droht der Verlust von Parteibuch, Bundestags-Privilegien und Geld.

Gerhard Schröder (SPD), ehemaliger Bundeskanzler, droht der Verlust von Parteibuch, Bundestags-Privilegien und Geld.

Berlin. Die Debatte um Lobbytätigkeit für Russland und die jüngsten Äußerungen zum Ukraine-Krieg von Altkanzler Gerhard Schröder (SPD) hält an. Nachdem die Co-Vorsitzende der SPD, Saskia Esken, ihn zum freiwilligen Austritt aus der Partei aufgefordert hatte, laufen bereits Verfahren zu seinem Parteiausschluss – Ausgang und Zeitplan sind offen.

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Zudem werden inzwischen auch Rufe laut, die staatlichen Zuwendungen für ihn zu streichen. SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert zeigte sich an diesem Dienstag offen dafür, Schröder seine steuerfinanzierten Privilegien als Altkanzler zu entziehen. Wie aussichtsreich ein Parteiausschluss ist, könne aber nur ein rechtsstaatliches Verfahren zeigen, sagte Kühnert bei N-TV. SPD-Vorstandsmitglied Michelle Müntefering rief die Partei derweil auf, von sich aus „keinen Cent seiner Mitgliedsbeiträge mehr anzunehmen“. Was wird geprüft, wie sind die Chancen? Ein Überblick:

Was wird Schröder vorgeworfen?

Schröder war nach seiner Kanzlerschaft 2005 als Lobbyist zum russischen Gasunternehmen Gazprom gewechselt. Der 77-Jährige ist – laut Medienberichten für ein Jahresgehalt von 250.000 Euro – Vorsitzender des Gesellschafterausschusses der Nord Stream AG. Zudem fungiert er als Präsident des Verwaltungsrats der Nord Stream 2 AG sowie als Vorsitzender des Rosneft-Aufsichtsrats. Für den Aufsichtsrat von Gazprom ist er nominiert und hat laut eigener Aussage noch nicht darüber entschieden, ob er die Stelle annimmt.

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Viele Stimmen aus der deutschen und internationalen Politik – darunter die aktuellen Parteichefs der SPD und acht ehemalige SPD-Vorsitzende – fordern Schröder seit dem russischen Angriff auf die Ukraine wiederholt auf, sich öffentlich gegen Putin zu stellen und seine Tätigkeiten für den russischen Staat aufzugeben.

Ex-Kanzler in der Kritik: Politiker fordern Sanktionen gegen Schröder

Schröder steht massiv in der Kritik, da er sich trotz des russischen Angriffs auf die Ukraine nicht von seinen Posten bei russischen Energieunternehmen trennt.

Schröder hatte sich seit Kriegsausbruch nur zweimal öffentlich dazu geäußert, zuletzt gegenüber der „New York Times“. Dort hatte er ein Abrücken von Putin oder ein „Mea culpa“ verweigert und unter anderem Putins Verantwortung für die Kriegsverbrechen im Kiewer Vorort Butscha angezweifelt.

Welche Konsequenzen drohen ihm nun?

Einige Schritte hat Schröder selbst vorweggenommen: Weil ihm etwa die Stadt Hannover die Ehrenbürgerwürde entziehen wollte, hat er sie selbst niedergelegt. Ebenso verfuhr er mit seiner Mitgliedschaft bei seinem Heimatfußballverein Hannover 96, nachdem dieser seinen Ausschluss prüfte. Andere Ehrenmitgliedschaften, etwa beim Deutschen Fußball-Bund (DFB) und beim Bundesligisten Borussia Dortmund, wurden ihm entzogen.

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Deutlich schwerwiegender könnten die politischen Konsequenzen sein: Seit seinen jüngsten Äußerungen gibt es zudem mindestens 14 Anträge auf einen Parteiausschluss Schröders, darunter vom SPD-Unterbezirk seiner Heimatstadt Hannover. Die mündlichen Verhandlungen dazu sollen im Juni starten.

Zudem gibt es Forderungen, ihm die finanzielle Ausstattung sowie die Räumlichkeiten für sein Altkanzlerbüro zu streichen. So fordert der CDU-Abgeordnete und Jurist, Patrick Sensburg, Schröders Bezüge als Altkanzler einzustellen: „Eine Streichung ist im Extremfall rechtlich möglich und überfällig“, sagte Sensburg der „Bild“.

Welche steuerlichen Zuwendungen erhält Schröder und wie könnte man sie kappen?

Schröder stehen als Altkanzler verschiedene Privilegien zu: Zum einen verschiedene Ruhegehälter aus seiner Zeit als Abgeordneter und Mitglied der Bundesregierung laut Abgeordnetengesetz und Bundesministergesetz, zum anderen eine Ausstattung mit einem Büro samt Personal und Fahrer. Letzteres ist nicht gesetzlich geregelt, sondern vom Bundestag bewilligt.

Irene Mihalic (Bündnis 90/Die Grünen).

Irene Mihalic (Bündnis 90/Die Grünen).

Schröder stehen derzeit neun Stellen für sein Altkanzlerbüro zu, für die im vergangenen Jahr 407.000 Euro aus der Staatskasse geflossen sind. Derzeit sind sie aber unbesetzt, weil die Mitarbeitenden nach Kriegsausbruch gekündigt hatten und noch keine Nachfolger gefunden sind.

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Nun wird im Haushaltsausschuss des Bundestages erwogen, die Stellen im Bundesetat für 2023 bei dieser Gelegenheit wegen Nichtbesetzung zu streichen: „Es finden aktuell Gespräche über die Überarbeitung der Regeln zur Amtsausstattung ehemaliger Bundeskanzler statt“, sagte die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen, Irene Mihalic, dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).

Es finden aktuell Gespräche über die Überarbeitung der Regeln zur Amtsausstattung ehemaliger Bundeskanzler statt.

Irene Mihalic,

(Die Grünen)

Diese Reform würde dann auch den ehemaligen Bundeskanzler Gerhard Schröder betreffen, so die Grüne. „Dabei geht es jedoch nicht um eine willkürliche Kürzung von Bezügen, das ist im Rechtsstaat keine Option. Das Agieren Schröders und seine engen Kontakte zum Putin-Regime verurteilen wir unabhängig davon auf das Schärfste.“

Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) sagte dem RND, dass der Haushaltsausschuss des Bundestages sicher „sehr sorgsam mit den Steuermitteln umgehen und eine weise Entscheidung in dieser Frage treffen wird“. Wenn die Mitarbeiterstellen in seinem Altkanzlerbüro derzeit ohnehin unbesetzt seien, könne der Bundestag auch darauf verzichten, Schröder die Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen.

Wolfgang Kubicki (FDP).

Wolfgang Kubicki (FDP).

Kubicki will zudem weitergehende Lehren aus dem Fall ziehen und fordert eine Debatte über die Ausstattung der „Nachlaufbüros von Bundeskanzlern“: „Daher ist die Frage berechtigt, ob Bundeskanzlerin Merkel ein doppelt ausgestattetes Büro dauerhaft benötigt, während bei den ranghöheren Bundestagspräsidenten eine zeitliche Befristung gilt“, so der Liberale.

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Zwar sollte man die obersten Vertreter des Staates nach deren Tätigkeit besonders würdigen, so Kubicki. „Ob diese Würdigung aber – abgesehen vom Amt des Bundespräsidenten – unbeschränkt auf Lebenszeit zu gelten hat, daran habe ich meine Zweifel.“

Auch die SPD-Fraktion prüft derzeit, Schröder einige seiner bislang zur Verfügung gestellten sechs Räume im Bundestag zu streichen. Die Regelungen würden grundsätzlich überprüft, hieß es.

Wie ließe sich ein Parteiausschluss gegen Schröders Willen durchsetzen?

Vor einem Parteiausschluss stehen rechtlich hohe Hürden: Das Parteiengesetz erlaubt ihn in Paragraph 10 Absatz 4 nur bei vorsätzlichem Satzungsverstoß oder erheblichem Verstoß gegen die Grundsätze der Partei, wenn ihr dadurch „ein schwerer Schaden zugefügt“ wird. So soll der Rauswurf von Mitgliedern wegen Meinungsverschiedenheiten verhindert werden.

Wie schwer der Schaden für die Partei nachzuweisen ist, erlebte die SPD zum Beispiel in den Verfahren gegen Ex-Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement und den Ex-Senator von Berlin, Bestsellerautor Thilo Sarrazin. Clement ging nach langem Streit freiwillig, Sarrazin konnte erst 2020, zehn Jahre nach den ersten Anträgen und im dritten Verfahren, von der Bundesschiedskommission wirksam ausgeschlossen werden.

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Der SPD ist Thilo Sarrazin schon lange peinlich – dieser wehrt sich aber gegen den Ausschluss aus der Partei.

Thilo Sarrazin, Bestsellerautor – und inzwischen Ex-Genosse.

Auch andere Parteien ärgerten sich mit Parteiausschlussverfahren. So hatte erst an diesem Montag das Landesschiedsgericht der Grünen von Baden-Württemberg vorgeschlagen, dass der umstrittene Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer seine Mitgliedschaft bis Ende 2023 ruhen lassen sollte, wie es nach der mündlichen Verhandlung am Samstag mitteilte. Palmer und die Grünen sollten dann ihren künftigen Umgang miteinander beraten. Damit das Verfahren erledigt sei, müssen aber Antragsteller wie auch Palmer zustimmen.

Ein grüner Landesparteitag hatte im Mai 2021 das Verfahren gegen Palmer nach dessen mehrfachen „Provokationen“ – etwa mit kontroversen Äußerungen zum Thema Rassismus – beschlossen, aber erst im November hatte der Landesvorstand den Ausschluss dann auch beantragt.

Auch die AfD hatte langjährigen Ärger mit einem Ausschlussverfahren: Erst am vorigen Freitag hatte das Berliner Landgericht die Klage des Brandenburger Landtagsabgeordneten Andreas Kalbitz gegen die Bundespartei ab, die seine Parteimitgliedschaft vor knapp zwei Jahren für nichtig erklärt hatte.

Das Bundesschiedsgericht der AfD hatte wie zuvor der Bundesvorstand die Parteimitgliedschaft von Kalbitz im Sommer 2020 für nichtig erklärt, weil dieser bei seinem Eintritt in die Partei 2013 eine frühere Mitgliedschaft in der inzwischen verbotenen rechtsextremen „Heimattreuen Deutschen Jugend“ (HDJ) und bei den Republikanern zwischen Ende 1993 und Anfang 1994 verschwiegen hatte.

Sind gegen Schröder weitere finanzielle Sanktionen denkbar?

Nicht nur das deutsche Staatsgeld, auch seine Einkünfte aus Russland sollten eingefroren werden, forderte CSU-Politiker Markus Ferber in der „Bild“. Das wäre gleichbedeutend dazu, Schröder auf eine Sanktionsliste zu setzen. Von EU-Sanktionen sind aber bislang ausschließlich Personen betroffen, denen Mittäterschaft am Ukraine-Krieg vorgeworfen wird.

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Selbst auf der weitergehenden Sanktionsliste der USA steht bislang nur ein Deutscher: der „Nord Stream 2″-Geschäftsführer und Putin-Vertraute Matthias Warnig. Ob Schröders Tätigkeit für russische Unternehmen juristisch dafür ausreichen, während Deutschland zugleich noch Gas bei denselben Unternehmen einkauft, ist fraglich.

Dennoch schließt selbst SPD-Außenpolitiker Michael Roth, derzeit Vorsitzender des Auswärtigen Ausschusses und zuvor Staatssekretär im Außenministerium, EU-Sanktionen gegen Schröder nicht mehr aus.

„Die Europäische Union ist gehalten, immer wieder zu prüfen, wer mitverantwortlich ist für diesen Krieg, wer ihn rechtfertigt und verteidigt oder verharmlost“, sagte Roth der dpa. Man müsse nun „ernsthaft über Sanktionen gegen einen ehemaligen Bundeskanzler diskutieren, der zu einem russischen Energielobbyisten geworden ist“.

Mitarbeit: Tobias Peter

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