„Die falsche Moralvorstellung aus den 50er-Jahren“

Grüne: Bundeswehr-Dienstvorschrift greift zu stark ins Privatleben ein

Anastasia Biefang (links), Kommandeurin der Bundeswehr, steht in einem Saal des Bundes­verwaltungs­gerichtes (Archivbild).

Anastasia Biefang (links), Kommandeurin der Bundeswehr, steht in einem Saal des Bundes­verwaltungs­gerichtes (Archivbild).

Berlin. Nach dem Urteil für die Bundeswehr­offizierin Anastasia Biefang wegen Formulierungen auf einem Datingportal wird in der Ampelkoalition über Konsequenzen nachgedacht. „Klar ist, Dienstvorschriften dürfen nicht so stark in das Privatleben eingreifen, wie das hier der Fall war“, sagte die verteidigungs­politische Sprecherin der Grünen-Bundestags­fraktion, Sara Nanni, dem Redaktions­Netzwerk Deutschland (RND). „Likes für rechtsextreme Inhalte sollten ein Problem sein, die Tatsache, dass man eine offene Ehe lebt und auf einem Datingportal unterwegs ist, nicht. Das ist die falsche Moralvorstellung aus den 50er-Jahren, die wir dachten überwunden zu haben.“ Wie man genau vorgehe, werde noch geprüft.

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Strack-Zimmermann: „Privat ist privat, und Dienst ist Dienst“

Auch die Vorsitzende des Verteidigungs­ausschusses, Marie-Agnes Strack-Zimmermann (FDP), zeigte sich ungehalten: „Wir leben nicht im Jahr 1955. Privat ist privat, und Dienst ist Dienst“, sagte sie dem RND.

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Biefang selbst forderte eine Konkretisierung des Soldatengesetzes. „Die Wohlverhaltens­pflicht im Soldatengesetz ist so unbestimmt – da kann jeder Vorgesetzte nach seinen Moralmaßstäben urteilen“, sagte sie dem RND. „So ein Gummiparagraf öffnet Tür und Tor für Diskriminierung und Verfolgung. Da muss es eine Klarstellung geben.“ Es passe nicht zusammen, dass die Bundeswehr sich ihre Offenheit zugutehalte, dann aber mit antiquierten Moral­vorstellungen agiere.

Status: „Spontan, lustvoll, trans*“

Biefang, damals Kommandeurin der Bundeswehr, hatte 2019 auf einem Datingportal mit folgenden Worten für sich geworben: „Spontan, lustvoll, trans*, offene Beziehung auf der Suche nach Sex. All genders welcome.“ Die Bundeswehr verhängte einen Verweis als Disziplinarstrafe.

Das Bundes­verwaltungs­gericht bestätigte diese am Mittwoch mit der Begründung, die von Biefang verwendeten Bilder und Formulierungen weckten „auch aus der Sicht eines verständigen Betrachters Zweifel an der erforderlichen charakterlichen Integrität“. Soldaten mit Personal­verantwortung müssten auch im Internet „Rücksicht auf ihre berufliche Stellung“ nehmen. Dies bedeute auch, dass man nicht den „falschen Eindruck eines wahllosen Sexuallebens“ erwecken dürfe.

Es spricht nichts dagegen, als Soldat auf Datingportalen unterwegs zu sein. Aber eine gewisse Zurückhaltung in diesem verantwortungsvollen Beruf ist angemessen.

Henning Otte,

Verteidigungspolitiker der CDU

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Henning Otte zeigt Verständnis für Urteil

Verständnis für das Gerichtsurteil sowie die Diszplinarstrafe der Bundeswehr zeigte der CDU-Verteidigungs­politiker Henning Otte: „Es spricht nichts dagegen, als Soldat auf Datingportalen unterwegs zu sein. Aber eine gewisse Zurückhaltung in diesem verantwortungsvollen Beruf ist angemessen“, sagte er dem RND. „Es kommt schon darauf an, wie man sich präsentiert.“

Biefang betonte, sie habe über die Kritik an ihrem Auftreten auf dem Portal mit ihren Untergebenen offen gesprochen. „Aber es gab keinerlei negative Rückmeldung. Ich hätte mich ablösen lassen, wenn das für meine Leute ein Problem gewesen wäre. Aber ich habe das Bataillon dann noch über ein Jahr regulär weiter geführt.“

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