Ukraine-Geflüchtete: Innenministerium empfiehlt Ländern vereinfachte Registrierung
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14.03.2022, Berlin: Nahrung und Tipps für die Weiterfahrt erhalten ukrainische Flüchtlinge an einer Anlaufstelle der BVG im Hauptbahnhof.
© Quelle: Joerg Carstensen/dpa
Berlin. Um Chaos und lange Wartezeiten zu vermeiden, hat das Bundesinnenministerium den Behörden der Länder Regeln für eine vereinfachte Registrierung von Geflüchteten aus der Ukraine an die Hand gegeben. In einem am Montag verschickten Schreiben an die Länder, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, heißt es: „Registrierungen sollen nur erfolgen, wenn legal aufhältige Personen Leistungen begehren.“ Wer legal eingereist sei und auf der Durchreise in ein anderes Land nur kurz Unterkunft und Verpflegung benötige, müsse dagegen nicht erkennungsdienstlich behandelt werden.
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Außerdem sollten die Daten von Menschen, die vor dem russischen Angriffskrieg in der Ukraine nach Deutschland geflüchtet sind, zunächst nur im Verteilsystem des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) gespeichert werden, die erkennungsdienstliche Behandlung mit Foto und Fingerabdrücken soll laut dem Schreiben der Migrationsabteilung des Ministeriums erst an dem Ort erfolgen, an dem die Geflüchteten untergebracht werden.
Bei Kindern unter 14 Jahren, die von für sie verantwortlichen Erwachsenen begleitet würden, sei in einem ersten Schritt ein biometrisches Lichtbild ausreichend. Fingerabdrücke dieser Kinder könnten zu einem späteren Zeitpunkt abgenommen werden. Bei unbegleiteten Minderjährigen müssten dagegen sofort Fotos und Fingerabdrücke gesichert werden.
Das Bamf unterstütze die registrierenden Stellen bereits, unter anderem durch die Bereitstellung von Personal, heißt es in dem Schreiben weiter. Mehrere Landesregierungen hatten in den vergangenen Tagen mehr Unterstützung des Bundes bei der Verteilung, Versorgung und Registrierung der Ukraine-Flüchtenden gefordert.
Laut Bundesinnenministerium wurden seit Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine in Deutschland rund 160.000 Geflüchtete festgestellt. Da Ukrainer ohne Visum für 90 Tage einreisen dürfen und es an den EU-Binnengrenzen keine festen Grenzkontrollen gibt, liegt den Behörden jedoch kein vollständiger Überblick über die Zahl der Eingereisten und die Zahl derjeniger, die von Deutschland in ein anderes Land weiterreisen, vor.
RND/dpa