Buschmann: Ukraine darf auf russischem Territorium operieren
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Justizminister Marco Buschmann (FDP) bei einer Regierungsbefragung im Bundestag.
© Quelle: IMAGO/Political-Moments
Berlin. Um sich gegen den völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg auf ihr Staatsgebiet zu verteidigen, darf die Ukraine nach Auffassung von Bundesjustizminister Marco Buschmann in begrenztem Umfang auch in Russland militärisch agieren. „Im Kriegsvölkerrecht ist man sich einig: Wenn man Opfer eines Aggressors ist, darf man sich verteidigen“, betonte der FDP-Politiker am Mittwoch während einer Befragung im Bundestag.
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Er fügte hinzu: „Das schließt jetzt nicht einen Gegenschlag ein, der das ganze gegnerische Territorium erobert, aber natürlich darf man in Reaktion darauf auch in Grenzbereichen natürlich auf gegnerischem Territorium operieren.“ Buschmann sagte weiter: „Das wäre ja verrückt, wenn derjenige, der sich völkerrechtsgemäß verhält, gefesselter in den Konflikt gehen müsste als der illegitime Aggressor.“
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Russische Behörden vor allem in den Regionen Belgorod, Kursk, Brjansk und Woronesch hatten wiederholt einen Beschuss von ukrainischer Seite beklagt. Die Ukraine weist die Vorwürfe, Ziele wie Munitionsdepots oder Kraftstofflager im großen Nachbarland beschossen zu haben, in der Regel zurück. Russland hatte gedroht, Kommandostellen in der ukrainischen Hauptstadt Kiew als Ziele seiner Raketenangriffe ins Visier zu nehmen, sollte der Beschuss nicht aufhören.
In Belgorod war Anfang April ein Öllager in Brand geraten. Zwei ukrainische Kampfhubschrauber sollen dazu in den russischen Luftraum eingedrungen sein und das Depot beschossen haben. Allein im Gebiet Belgorod sollen durch Attacken von ukrainischer Seite seit dem Beginn von Russlands Angriffskrieg auf das Nachbarland vor mehr als zwei Monaten rund 200 Gebäude beschädigt worden sein. Überprüfbar waren die russischen Angaben nicht.
RND/dpa