Tankrabatt nicht für Ausländer: EU-Kommission geht gegen Ungarns Gesetz vor
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Europaflaggen vor dem Berlaymont-Gebäude, dem Sitz der EU-Kommission in Brüssel (Symbolfoto)
© Quelle: Marcel Kusch/dpa
Brüssel. Ungarn verstößt mit der Benachteiligung von Ausländern an Tankstellen nach Ansicht der EU-Kommission gegen EU-Recht. Die Brüsseler Behörde leitete am Freitag ein sogenanntes Vertragsverletzungsverfahren gegen das Land ein. Demnach verstößt die Maßnahme Ungarns gegen die Regeln des Binnenmarktes.
Die ungarische Regelung sieht vor, dass Halter von Fahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen nicht von staatlichen Zuschüssen profitieren dürfen und daher höhere Preise an Tankstellen zahlen müssen. Der Kommission zufolge zahlen Halter ungarischer Fahrzeuge dadurch 60 bis 70 Prozent weniger für Sprit. Die Regierung des rechtsnationalen Ministerpräsidenten Viktor Orban hatte den Rabatt vor dem Hintergrund der hohen Energiepreise eingeführt.
EU-Kommission könnte Ungarn verklagen
Die Kommission rief Ungarn dazu auf, sich an die Regeln für den freien Verkehr von Waren und Personen innerhalb der EU zu halten, auch in Bezug auf Verkehrsdienstleistungen. Besonders in der gegenwärtigen Situation sei es wichtig, dass der Binnenmarkt funktioniere, um die Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine für die Wirtschaft abzufedern. Einzelgänge auf nationaler Ebene und diskriminierende Regeln seien keine Lösung, hieß es.
Sollte Ungarn die Bedenken der EU-Kommission im Laufe des Verfahrens nicht ausräumen, könnte die Behörde das Land vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen.
Gegen Polen geht EU-Kommission weiter vor
Im Fall um des bereits länger vorherrschenden Streits um die Rechtsstaatlichkeit Polens treibt die EU-Kommission ihr Verfahren voran. Wie die Brüsseler Behörde am Freitag mitteilte, leitete sie den nächsten Schritt in einem sogenannten Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen ein. Polen hat nun zwei Monate Zeit, auf die Stellungnahme aus Brüssel zu reagieren und die Bedenken auszuräumen.
Andernfalls könnte die Kommission das Land vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagen. Die Folge könnten finanzielle Sanktionen sein. Die Kommission ist als Hüterin der EU-Verträge dafür zuständig, zu überwachen, dass die Staaten sich an das EU-Recht halten.
Polnisches Urteil von Oktober verstößt laut Kommission gegen EU-Recht
Hintergrund der Entscheidung vom Freitag sind mehrere Urteile des polnischen Verfassungsgerichts, die nach Ansicht der EU-Kommission unter anderem gegen den Vorrang des EU-Rechts verstoßen sowie gegen die bindende Wirkung von EuGH-Urteilen. Zudem äußerte die Behörde erhebliche Zweifel an der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Verfassungsgerichts.
Es geht unter anderem um ein Urteil des Verfassungsgerichts von Anfang Oktober 2021, wonach Teile des EU-Rechts nicht mit der polnischen Verfassung vereinbar sind. Dies stellt einen Eckpfeiler der europäischen Rechtsgemeinschaft in Frage, dass EU-Recht über nationalem Recht steht. Bereits im Juli 2021 hatte das polnische Gericht entschieden, dass die Anwendung einstweiliger EuGH-Verfügungen, die sich auf das Gerichtssystem des Landes beziehen, nicht mit Polens Verfassung vereinbar seien.
Warschau spricht von „noch nie dagewesenen Angriff“
In Warschau nannte Vize-Justizminister Sebastian Kaleta das Brüsseler Vorgehen einen „noch nie dagewesenen Angriff auf Polen“. Die EU-Kommission wolle nicht nur die Aufhebung von Entscheidungen des polnischen Verfassungsgerichts erzwingen. Sie maße sich auch an, über die Unabhängigkeit des Gerichts und die Wahl seiner Richter durch das Parlament zu urteilen. Dies untergrabe die polnische Verfassung, schrieb der Politiker von der kleinen Regierungspartei Solidarisches Polen (SP) auf Twitter.
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© Quelle: dpa
Kommission gibt grünes Licht für Wasserstoff-Förderung in Milliardenhöhe
Die EU-Kommission hat außerdem verkündet, dass Deutschland und andere EU-Staaten den Auf- und Ausbau einer europäischen Wasserstoffindustrie mit bis zu 5,4 Milliarden Euro unterstützen dürfen. Die EU-Wettbewerbshüter haben grünes Licht für die milliardenschwere Förderung gegeben, teilte die EU-Kommission am Freitag in Brüssel mit. Die Behörde geht davon aus, dass durch die Förderung zusätzlich private Investitionen von knapp neun Milliarden Euro mobilisiert werden dürften.
„Wasserstoff hat ein enormes Zukunftspotenzial. Er ist für die Diversifizierung der Energiequellen und den ökologischen Wandel unverzichtbar“, sagte die für Wettbewerb zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager.
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Binnenmarktkommissar Thierry Breton betonte, dass das Vorhaben dazu führen könne, dass EU-Unternehmen in der Wasserstoffindustrie führend werden könnten. In Deutschland waren nach früheren Angaben des Wirtschaftsministeriums 62 Großvorhaben für das Projekt ausgewählt worden.
RND/dpa