Sturm auf das US-Kapitol

Untersuchungsausschuss wirft Trump „kriminelle Verschwörung“ vor

Donald Trump, ehemaliger Präsident der USA, spricht auf der Conservative Political Action Conference (CPAC) 2022 (Archivbild).

Donald Trump, ehemaliger Präsident der USA, spricht auf der Conservative Political Action Conference (CPAC) 2022 (Archivbild).

Washington. Der Untersuchungsausschuss des US-Repräsentantenhauses zum Sturm auf das Kapitol hat dem früheren Präsidenten Donald Trump und dessen Mitstreitern „kriminelle Verschwörung“ vorgeworfen. Beweise zeigten, dass Trump und dessen Verbündete sich verschworen hätten, um den Kongress an der Zertifizierung des Ergebnisses der Präsidentschaftswahl zu hindern, Desinformation über den Ausgang der Wahl zu streuen und Druck auf Beamte auszuüben, das Ergebnis der Wahl zu kippen.

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Die Beweise stützten die Schlussfolgerung, dass Präsident Trump und Mitglieder seines Wahlkampfteams gewusst hätten, dass sie nicht genügend legitime Wahlmännerstimmen gehabt hätten, um vom Kongress den Wahlsieg zugesprochen zu bekommen, hieß es. Aber „der Präsident versuchte dennoch, den (damaligen) Vizepräsidenten (Mike Pence) zu nutzen, um die Ergebnisse zu seinen Gunsten zu manipulieren.“

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Trump-Berater wollte Dokumente zurückhgalten

Der Ausschuss machte die Vorwürfe in einem Gerichtsdokument geltend, das als Antwort auf eine Klage des Trump-Beraters John Eastman verfasst wurde. Der Anwalt Eastman, der Trump beriet, als dieser versuchte, das Ergebnis der Wahl zu kippen, versucht, dem Untersuchungsausschuss Dokumente vorzuenthalten. Der Ausschuss argumentierte, es gebe eine gesetzliche Ausnahme vom Anwaltsgeheimnis, die die Offenlegung von Kommunikation über laufende oder künftige Verbrechen erlaubt.

Der Untersuchungsausschuss kann nicht selbst strafrechtliche Ermittlungen durchführen. Dies ist dem Justizministerium überlassen. „Der Sonderausschuss führt keine strafrechtlichen Ermittlungen durch“, sagte der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses, der demokratische Abgeordnete Bennie Thompson. Doch die Beanspruchung des Anwaltsgeheimnisses durch Eastman werfe die Frage auf, ob die Ausnahme von diesem Privileg im vorliegenden Fall gelte.

Eine Bitte um Stellungnahme an Eastmans Anwalt blieb zunächst ohne Erwiderung.

RND/AP

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