Ex-US-Präsident

Vergewaltigungsvorwurf: Richter wirft Trump „arglistige“ Taktiken vor

ARCHIV - 31.12.2020, USA, Washington: Donald Trump, damaliger Präsident der USA, kommt auf dem Südrasen des Weißen Hauses in Washington an.

ARCHIV - 31.12.2020, USA, Washington: Donald Trump, damaliger Präsident der USA, kommt auf dem Südrasen des Weißen Hauses in Washington an.

New York. Der frühere US-Präsident Donald Trump hat im Fall um einen Vergewaltigungsvorwurf einer Autorin eine Schlappe hinnehmen müssen. Bezirksrichter Lewis Kaplan befand, dass Trump mit mehreren juristischen Winkelzügen verhindert habe, dass die Klägerin E. Jean Carroll ihre Anschuldigungen in einem Prozess vorbringen könne. Die Manöver des Expräsidenten seien in böser Absicht erfolgt. Daher weise er Trumps Versuch einer Gegenklage ab, schrieb Kaplan in seiner am Freitag veröffentlichten Begründung.

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Carroll wirft dem Expräsidenten vor, sie in den 1990er Jahren in einem Kaufhaus in Manhattan vergewaltigt zu haben. Die langjährige Ratgeberkolumnistin des Magazins „Elle“ hat eine Verleumdungsklage gegen Trump eingereicht, weil er sie als Lügnerin darstellte.

Richter Kaplan verwies auf Verschleppungstaktiken Trumps, durch die er das Verfahren bisher mit Erfolg habe bremsen können. So habe der frühere Präsident versucht, sich der Zustellung einer Kopie der Klageschrift an seine Wohnung in Manhattan oder an das Weiße Haus zu „entziehen“, nachdem diese im November 2019 bei einem Gericht des Staates New York eingereicht worden war. Später wurde der Fall an ein Bundesgericht weitergeleitet.

Trump habe Klagefortgang immer wieder behindert

Dann habe Trump sich „frivoler“ Anfechtungsklagen bedient, um den Fortgang von Carrolls Klage zu behindern, schrieb Kaplan. Dazu gehöre die Behauptung Trumps, dass das Gericht auf Staatsebene gar keine rechtliche Handhabe über ihn gehabt habe. Anwälte des Expräsidenten hätten zudem argumentiert, dass es im Fall Carroll nicht weitergehen solle, ehe eine Berufung gegen von einer anderen Frau erhobene Vorwürfe des sexuellen Fehlverhaltens durch Trump geklärt sei.

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Kaplan stellte fest, dass über Carrolls Vorwurf der Verleumdung schon vor langer Zeit hätte entschieden werden können. Ähnliches gelte für Trumps Gegenklage, die er genauso gut vor 14 Monaten hätte einreichen können, schrieb der Richter.

Trumps Anwältin Alina Habba erklärte, man sei zwar enttäuscht über die Richterentscheidung. Zugleich freue man sich aber darauf, vor Gericht darzulegen, dass die Vorwürfe der Klägerin jeder Grundlage entbehrten. Roberta Kaplan, die Anwältin Carrolls, sagte mit Blick auf den Richterspruch hingegen: „Meine Mandantin E. Jean Carroll und ich können dem nur zustimmen.“

RND/AP

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