Verschleppung von ukrainischen Kindern: Was der Haftbefehl gegen Putin für Folgen hat
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Russlands Präsident Wladimir Putin.
© Quelle: IMAGO/ITAR-TASS
Weltstrafgericht erlässt Haftbefehl gegen Putin
In der Ukraine wurden vermutlich zahlreiche Kriegsverbrechen begangen. Die Ermittler waren schnell zur Stelle.
© Quelle: dpa
Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag hat einen Haftbefehl gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin erlassen. Ihm wird die Verschleppung ukrainischer Kinder nach Russland vorgeworfen. Putin muss nun in weltweit 123 Staaten mit der Verhaftung rechnen.
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Seit März 2022 ermittelt der britische IStGH-Chefankläger Karim Khan zur „Situation in der Ukraine“. Dabei blieben die Ermittlungen bisher offiziell ganz neutral. Doch am 22. Februar beantragte Khan einen Haftbefehl gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin. Diesem Antrag gab nun eine mit drei Richtern besetzte Vorprüfungskammer des Internationalen Strafgerichtshofs statt.
Begründung für den Haftbefehl: Verschleppung ukrainischer Kinder nach Russland
Der Haftbefehl wird mit der rechtswidrigen Verschleppung ukrainischer Kinder nach Russland begründet. Nach dem Römischen Statut, auf dem der IStGH gründet, gilt dies als Kriegsverbrechen. Putin sei – gemeinsam mit anderen – persönlich für das Verbrechen verantwortlich, so der Gerichtshof. Die ukrainische Regierung wirft Russland vor, dass 16.000 ukrainische Kinder aus den besetzten Gebieten nach Russland gebracht wurden.
Ein zweiter Haftbefehl richtet sich gegen Maria Lwowa-Belowa, die russische Beauftragte für Kinderrechte. Nach Informationen der „Süddeutschen Zeitung“ organisiert sie die Verbringung der Kinder. Sie wirbt auch regelmäßig im Fernsehen dafür, dass russische Eltern die ukrainischen Kinder adoptieren sollen. Putin habe ergänzend hierzu im vergangenen Mai ein Dekret erlassen, um ukrainische Kinder schneller in Russland einbürgern zu können.
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Wie die „New York Times“ am Montag berichtete, wollte Chefermittler Khan den Haftbefehl gegen Putin auch noch auf einen zweiten Grund stützen: die gezielte Zerstörung ziviler Infrastruktur, etwa von Kraftwerken. Auch dies hätte als Kriegsverbrechen gegolten. Dieser Vorwurf wird jedoch in der am Freitag veröffentlichten Mitteilung des IStGH nicht erwähnt.
Gerichtshof entschied sich bewusst für Veröffentlichung
Der Haftbefehl gegen Putin und Lwowa-Belowa ist der erste bekannt gewordene Haftbefehl im Zusammenhang mit dem russischen Überfall auf die Ukraine. Denkbar ist, dass es schon früher Haftbefehle gegen russische Verantwortliche gab, die aber geheim gehalten werden, um die Ermittlungen nicht zu stören. Im konkreten Fall hat sich der IStGH allerdings bewusst für eine Veröffentlichung entschieden, auch in der Hoffnung, dass die weitere Verschleppung von Kindern nun aufhöre.
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Wie Putin Revanche für eine empfundene Kränkung nimmt
Schon 2005 bezeichnete Russlands Präsident Wladimir Putin den Zerfall der Sowjetunion als „die größte geopolitische Katastrophe“ des 20. Jahrhunderts. Während viele der ehemals 15 Sowjetrepubliken das Ende auch als Chance begriffen, trauern alte russische Eliten dem kollabierten Gebilde bis heute nach. Für Putin stellt er auch persönlich eine Kränkung dar. Seit Jahren arbeitet der Kremlchef zielstrebig an einem Comeback des untergegangenen Imperiums.
Putin muss nun nicht unmittelbar mit einer Verhaftung rechnen – solange er sich in Russland aufhält oder in anderen Staaten, die das Römische Statut nicht unterzeichnet haben, etwa in China, Indien oder Weißrussland. Dagegen sind die 123 Unterzeichnerstaaten des IStGH-Statuts nun verpflichtet, Putin festzunehmen, wenn er ihr Gebiet betritt. Dazu gehören alle EU-Staaten inklusive Deutschlands. Der russische Präsident müsste dann an den IStGH nach Den Haag in den Niederlanden überstellt werden, wo er in Untersuchungshaft genommen würde. Die übliche völkerrechtliche Immunität für Staatschefs gilt vor dem IStGH nicht.
Putin muss in 123 Staaten mit Verhaftung rechnen
Der Haftbefehl war möglich, obwohl Russland das Römische Statut nicht unterzeichnet hat und daher eigentlich nicht an die entsprechenden Verpflichtungen gebunden ist. Allerdings fand das mutmaßliche Verbrechen auf ukrainischem Boden statt. Und die Ukraine hat sich in zwei Erklärungen von 2014 und 2015 der Rechtsprechung des IStGH für alle Verbrechen ab November 2013 unterworfen. Wegen dieser alten Erklärungen sind Ermittlungen gegen Putin möglich, obwohl auch die Ukraine das Römische Statut bisher nicht unterzeichnet hat.
Der Internationale Strafgerichtshof existiert seit 2002 und ist für Kriegsverbrechen, Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zuständig. Die Verantwortlichen für Angriffskriege können erst seit 2018 vor Gericht gestellt werden – und auch das nur mit Zustimmung ihres Heimatstaats.
Justizminister Buschmann befürwortet Haftbefehl gegen Putin
„Wer wie Putin einen blutigen Krieg angezettelt hat, sollte sich dafür vor Gericht verantworten müssen“, sagte er dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).
© Quelle: dpa