Diese Pflegereform löst die Probleme nicht einmal ansatzweise
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Eine Pflegekraft (l.) begleitet die Bewohnerin eines Altenheims beim Gang über den Flur.
© Quelle: Oliver Berg/dpa
Wer eine Reform kritisieren will, nutzt mitunter den Begriff „Reförmchen“. Das „Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz“, das die Ampelkoalition am Freitag mit ihrer Mehrheit durch den Bundestag gebracht hat, ist nicht einmal das. Sicher, die Pflegesätze werden angehoben. Doch der Anstieg holt die Preissteigerung der vergangenen Jahre nicht ansatzweise ein, sodass es weiterhin zu einer faktischen Entwertung der Pflegeleistungen kommt.
Leistungen werden entwertet
Die Folge ist, dass sich die Betroffenen bei der Pflege zu Hause immer weniger Hilfe holen können, was insbesondere die Angehörigen noch stärker belastet. Und im Heim steigen die Eigenanteile auf inzwischen schwindelerregende Höhen. Ein Ende dieser Entwicklung ist dabei nicht abzusehen. Eine Pflegeversicherung, die nicht einmal verhindert, dass die Betroffenen am Ende doch auf Sozialhilfe angewiesen sind und dann von einem monatlichen Taschengeld in Höhe von aktuell 135,54 Euro leben müssen, wird ihrem Namen nicht mehr gerecht.
Auch die Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils zur besseren Berücksichtigung der Kinder bei den Beiträgen wurde auf fragliche Art und Weise gelöst. Denn der Beitragsnachlass wird nach dem Willen der Koalition nur so lange gewährt, bis die Kinder 25 Jahre alt sind. Richtig ist zwar, dass die klassische Erziehungsleistung der Eltern damit in der Regel erledigt ist und die Kinder aus dem Haus sind.
Das ist jedoch eine sehr enge Auslegung des Urteils. Denn anders als in den übrigen Sozialsystemen entlasten Kinder die Pflegeversicherung sogar in doppelter Hinsicht: Sie sind nicht nur künftige Beitragszahler. Vielmehr kümmern sich viele später auch um ihre Eltern, wenn diese alt und gebrechlich werden.
Das Beitragssystem in der Pflege hat daher gute Chancen, erneut vor dem Verfassungsgericht zu landen und dort gekippt zu werden.